— 427 — Der Stadtrath schlägt nämlich zu dieser Stelle drei Männer vor, von welchen die Gemeindevertreter einen zum Bürgermeister erwählen. Die übrigen Mitglieder des Stadtraths werden ganz frei von den Stadtverordneten theils auf Lebenszeit, theils aus der Mitte der Bürger auf gewisse Jahre gewählt. Nur die Ersteren erhalten Be— soldung. Von den Letzteren treten alle zwei Jahre ein Drittheil aus. Wie zur Verwaltung eines jeden Amtes Treue erforderlich ist, so natürlich auch zur Uebernahme eines Amtes in der Kommune. Wer sich durch einen unsittlichen Lebenswandel um die Achtung seiner Mitbürger gebracht, wer sich in Schuldenwesen verwickelt, oder sich wohl gar verbrecherischer Handlungen verdächtig gemacht hat — dem darf ein Ehrenamt in der Gemeinde nicht übertragen werden. Im Jahre 1838 erschien auch eine neue Landgemeinde— ordnung. Aehnlich wie in den Städten führen auch hier aus der Mitte der Gemeinde gewählte Personen die Leitung der Orts- angelegenheiten. Z Die Ablösung der Frondienste und die Errichtung der Landrentenbank. Bei Behandlung des Bauernkrieges (Seite 92), der Bauernunruhen zur Zeit der französischen Revolution (Seite 367) und bei anderen Gelegenheiten sahen wir, daß die Bauern früher von den Edelleuten ungemein abhängig waren. Sie hatten ihnen nicht blos eine Menge Abgaben an Geld, Federvieh, Eiern u. s. w. zu entrichten, sondern auch die verschiedensten Frondienste zu leisten. Letztere waren zweierlei Art. Sie bestanden entweder in Spann- frondiensten (eigentlich Spannpferdefrondienste), oder in Hand- frondiensten. In jenem Falle mußte der Bauer mit seinen Pferden, seinem Geschirr und Geräth dem Rittergutsbesitzer Dienste leisten; im letzteren Falle geschah es durch Verrichtung von allerlei Hand- arbeiten auf dem Felde, in der Scheune, im Walde, bei Neubauten 2c. In der neueren Zeit wurde die Landwirthschaft gänzlich um- gestaltet. Früher hieß es gewöhnlich: „Warum sollen wir Neuerungen einführen; es ist früher auf die jetzige Weise auch gegangen, und die Leute sind auch durchgekommen.“ Mit wenig Ausnahmen blieb alles beim Alten. Vor 40 —50 Jahren änderte sich aber vieles zum Bessern; namentlich verlor jener Grundsatz sein Ansehen. Verständige Landwirthe bildeten Vereine, theilten einander die gemachten Er- fahrungen mit, besuchten die Ausstellungen von landwirthschaftlichen Erzeugnissen, von landwirthschaftlichen Geräthschaften 2c. Natürlich blieb dies nicht ohne segensreichen Einfluß. Die Ackerbestellung, die Düngung der Felder, der Fruchtwechsel, der Futterbau, die Behandlung der Zuchtthiere, die Butterbereitung 2c. erfuhren eine Verbesserung nach der andern. Diesen Fortschritten stand aber noch ein großes Hemmniß im Wege. Der Landmann wurde nicht selten in Ausführung seiner