— 470 — gezeigt hatten, wurde ebenfalls allerorts der herzlichste Empfang bereitet. Möge sich das Wort, das der König nach der festlichen Bewill— kommnung am Eingange der Stadt tiefbewegt zu den Umstehenden. sprach: „Gott hat geholfen, Gott hilft noch, Gott wird weiter helfen!“ — fort und fort an unserem lieben Sachsenlande bewähren! C. Das Königreich Sachsen seit dem Eintritt in den Norddeutschen Bund. 109. Der Norddeutsche Zund. — Das Heerwesen. Der 1815 gegründete Deutsche Bund hatte ein trauriges Ende genommen. Nach Beendigung des preußisch-deutschen Krieges mußte für unser größeres deutsches Vaterland eine neue Verfassung geschaffen werden. Natürlich hatte Preußen, das als Sieger aus diesem Kriege hervorgegangen war, hierbei eine Hauptstimme. Unter dem Namen „Norddeutscher Bund“ wurde ein neuer Bund ins Leben gerufen, und bei dem Friedensschlusse zwischen Preußen und Sachsen mußte unser König versprechen, als Mitglied in diesen Bund einzutreten. Mit Preußen und Sachsen gehörten demselben, außer Bayern, Württemberg, Baden und der südlichen Hälfte des Großherzogthums Hessen (früher Hessen-Darmstadt), Liechtenstein und Limburg, alle übrigen deutschen Bundesländer an. Im Februar 1867 versammelten sich unter dem Namen „Nord- deutscher Reichstag“ die Abgeordneten der Bundesstaaten in Berlin, um die Reichsverfassung in Berathung zu ziehen. Der Hauptsache nach wurde sie so angenommen, wie sie Preußen mit Zuziehung der übrigen Bundesregierungen entworfen hatte. Den 1. Juli 1867 trat die neue Reichsverfassung in Kraft. Preußen stand an der Spitze des Bundes, und König Wilhelm eröffnete und schloß den Reichstag, zu welchem jedes Land auf je 100 000 Einwohner einen Deputirten sendete.) Der Sitz des Norddeutschen Parlaments war Berlin. Dem Reichstage wurden hauptsächlich die gemeinsamen Angelegenheiten der Bundesländer zur Berathung vorgelegt. So hatte man z. B. eine gleichmäßige Verwaltung des Post= und Telegraphenwesens, eine Gesammtvertretung nach Außen geschaffen; auch wurde in den ge- nannten Ländern das gesammte Militär, dessen Oberbefehlshaber der König von Preußen war, gleichmäßig organisirt und bewaffnet. *) Diejenigen kleineren Länder, wie Reuß-Greiz, Waldeck 2c., welche noch nicht 100 000 Einwohner zählten, sandten auch einen Deputirten.