— 481 — Hauptzweck desselben ist die Ableitung der Schachtwasser der Frei— berger Silberbergwerke. Im November 1877 fand der wachsende Verkehr in der Residenz durch Eröffnung der dritten Elbbrücke (Alberts-Brücke) eine wesentliche Erleichterung. Namentlich kommt dieses stattliche Bauwerk den Bewohnern des in der Nähe dieser Brücke gelegenen neuen Stadttheiles, den Namen Johann-Stadt führend, zu statten. Im Jahre 1874 trat eine Neuorganisation der Verwaltung des Landes in Kraft, indem es anstatt seiner 4 Kreisdirektionen 4 Kreishauptmannschaften erhielt und die Zahl der Amtshauptmann- schaften auf 25 erhöht wurde, womit die Umgestaltung der Städte- ordnung für größere, mittlere und kleinere Städte, die Abänderung der Landgemeindeordnung, die Verleihung größerer Selbständigkeit an städtische und ländliche Gemeinden und theilweise auch die Ver- schmelzung kleinerer Gerichtsämter mit 'den benachbarten größeren im Zusammenhange stand. Auch andere Zweige der Verwaltung wurden entweder um- gestaltet, oder durch neue gesetzliche Bestimmungen den Bedürfnissen der Zeit entsprechend geregelt; z. B. das Steuer-, Brandversicherungs-, Thierarznei-, Sparkassen= und Vorschußwesen; ferner die Armenpflege, die Leichenordnung. In der neuesten Zeit wurden die Verhältnisse der Gesellen, der Lehrlinge, selbst die der gewöhnlichen Arbeiter gesetzlich geordnet, indem denselben durch die Ortspolizei Arbeits- bücher zugestellt wurden. Auch den Unglücklichen und sittlich Verkommenen wurde während der Regierungszeit unsers Königs in rühmlicher Weise seiten der Behörde alle Sorgfalt zugewendet. Für epileptische Kranke wurde eine Heil= und Pflegeanstalt in Königswartha und für Frrsinnige eine Versorgungsanstalt in Hohenweitzschen errichtet. Für die dem Zuchthause, den Gefängnißstraf= oder Correctionsanstalten Ver- fallenen geschah ebenfalls Mancherlei. So wurde in Hoheneck ein Zuchthaus für Personen weiblichen Geschlechtes, in Wechselburg eine Strafanstalt für Gefängnißsträflinge unter 18 Jahren männlichen Geschlechts und eine dergleichen in Oelsnitz für weibliche Gefängniß- sträflinge errichtet; ferner erfolgte eine Abzweigung der Gefängniß- sträflinge von Zwickau nach dem Nossener Schlosse, sowie die Verlegung der Weiber-Correctionsanstalt von Hubertusburg nach Grünhain. Außerdem wurden neue gesetzliche Bestimmungen erlassen zur Verbesserung der Fischzucht in fließenden Gewässern; zur Inne- haltung der Schonzeit jagdbarer Thiere, zum Schutz der Waldungen gegen schädliche Insekten. Zur Hebung des Gewerbslebens wurden nicht blos die bestehenden verschiedenen gewerblichen Anstalten unterstützt, sondern auch neue ins Leben gerufen, „um die Jugend für weibliche Hand- Geschichte Sachsens. 31