— 482 — arbeiten geschickter zu machen und die weibliche Jugend zu einer höheren Erwerbsthätigkeit zu befähigen und für die Familienkreise in den Töchtern selbständige Arbeitskräfte zu erziehen.“ Auch die Kunstgewerbeschulen zu Dresden und Leipzig, die höhere Gewerbeschule und die Werkmeisterschule in Chemnitz, die 5 Baugewerbeschulen, die Weber-, Klöppel-, Schiffer-, Spinner-, Strohflechtschulen, ferner die Wirkschule, die landwirthschaftlichen Winterschulen erfreuen sich der fortgesetzten Sorgfalt der Regierung. Zu den zahlreichen Fachschulen ist die deutsche Fachschule für Blech- arbeiter in Aue, die Schule für Instrumentenbauer in Markneukirchen, sowie eine für Uhrmacher in Glashütte hinzugetreten. Sachsens übrige wissenschaftliche und allgemeine Bildungs- anstalten von der Universität bis zur einfachsten Volksschule herab haben von jeher den anderen Ländern Deutschlands gegenüber eine höchst anerkennungswerthe Stellung behauptet. Auch unter König Alberts Regierung ist alles aufgeboten worden, das gesammte vaterländische Unterrichtswesen nicht allein auf dieser Höhe zu er- halten, sondern es einer immer größeren Vervollkommnung entgegen- zuführen. Durch diese Sorgfalt ist es gelungen, Leipzigs Hochschule fortdauernd den ersten Rang zu sichern, welchen sie unter den Universitäten im deutschen Reiche seit Jahren einnimmt. In rühm- licher Anerkennung alles dessen, was dieselbe seit ihrem beinahe einhalbtausendjährigen Bestehen dem sächsischen Fürstenhause zu ver- danken hat und eingedenk der von dem jetzigen Könige der Universität gewidmeten Fürsorge und Theilnahme, wurde derselbe am 22. Juni 1875 gebeten, die Würde eines Rector magniticentissimus der Universität anzunehmen, welcher Bitte er auch nachgekommen ist. Lebhafte Fürsorge wendet die Regierung ferner dem Poly- technikum in Dresden, den Gymnasien’), Realschulen?) und Seminarien“““) zu, deren Unterrichtswesen durch neue Lehr- ordnungen zeitgemäß geregelt wurde. Eine tiefeingreifende Um= und theilweise Neugestaltung erfuhr namentlich das Volksschulwesen. Zwar war das hierauf bezügliche Gesetz bereits unter der Regierung des Königs Johann erlassen worden, allein in Kraft trat dasselbe erst im Jahre 1874. Eine Reihe eingehender Verordnungen regelten die neue Ordnung der Dinge, die besonders durch die Aufhebung der Beausfsichtigung der Schule durch die Kirche und durch Ernennung fachmännisch gebildeter königlicher Schulinspektoren (28) herbeigeführt worden ist. Jene Ver- *) 13. Die neue Landes= und Fürstenschule zu Meißen wurde im Juli 1879 eingeweiht. **) 32, und zwar 11 erster und 21 zweiter Ordnung. *?) 18, incl. 2 Lehrerinnen -Seminare.