— 483 — ordnungen dringen auf Vermehrung der Unterrichtsgegenstände, auf Beschaffung zweckmäßiger Lehrmittel und Subsellien, auf Einrichtung den gesundheitlichen Anforderungen entsprechender Schullokalitäten rc. Um nach beendigter Schulzeit den planmäßigen Unterricht nicht sofort zum Abschluß gelangen zu lassen und dem bei den meisten Handwerkslehrlingen, bei der ländlichen Jugend rc. oft vorkommenden alsbaldigen Vergessen des in der Schule Gelernten einigermaßen vorzubeugen, wurde ein ganz neues Institut, die Fortbildungs- schule, ins Leben gerufen, welche die confirmirte männliche Jugend in der Regel, sobald sie nicht eine anderweite Berufsbildung genießt, zwei Jahre lang zu besuchen verpflichtet ist. Auch auf dem kirchlichen Gebiete sind so manche gesetzliche Bestimmungen getroffen worden. Seit 1873 ist die oberste Leitung des Kirchenwesens in die Hand des evangelisch-lutherischen Landes- consistoriums übergegangen, und von 1878 an werden Aufgebote, Tranungen, Taufen, sobald sie in einfacher Form geschehen, unentgelt- lich vollzogen. Am 1. Oktober 1879 wurde in sämmtlichen deutschen Ländern, mithin auch in unserm Sachsenlande, eine neue Gerichtsverfassung eingeführt. An die Stelle des Oberappellationsgerichtes, der 4 Appellationsgerichte, der 15 Bezirksgerichte und der 107 Gerichts- ämter trat bei uns 1 Oberlandesgericht, Landgerichte und 105 Amtsgerichte. Ueber sämmtliche deutsche Gerichte dieser Art steht als höchste Behörde das Reichsgericht, welches seinen Sitz in Leipzig hat. Bei manchen Verhandlungen und Entscheidungen der Amts- gerichte treten Schöffen (2) und bei denen der Landgerichte Ge- schworene (458) ein. Das Reichsgericht hat in Strafsachen die letzte Entscheidung. Außerdem giebt es bei jedem Gerichte einen Staats- anwalt, einen Amtsanwalt und einen Reichsanwalt.“) Am Schluß dieses Artikels kann, zumal da diese Ereignisse der neuesten Zeit angehören, nicht unerwähnt bleiben, daß man im Februar 1878 das neue prachtvolle Hoftheater in Dresden eröffnete, und daß im Juli 1879 die in der Albert-Stadt erbauten Militärgebäude, welche unstreitig zu den großartigsten in Europa gehören, ihrer Bestimmung übergeben wurden. 114. Wassersluten. — Grubenunglüchgfälle. Der 14. Juni 1880 war für einen großen Theil der Oberlausitz ein ganz außerordentlicher Unglückstag. Wolkenbruchartig strömten *) Auf die Zuständigkeit der einzelnen Gerichte einzugehen, liegt der Schule zu fern. 31°