38  (i.  Wasserwirtschaftliche  Vorlage.

1867  gesagt  hat,  das  mag  dem  Parteiführer  schön  anstehen,  aber  in
der  praktischen  Leitung  großer  politischer  Geschäfte  an  verantwortlicher
Stelle  kommt  man  nicht  weit  damit.

(Sehr  richtig!  rechts.)
Die  Königliche  Staatsregierung  muß  mit  den  Verhältnissen  rechnen,
wie  sie  tatsächlich  liegen.  Tatsache  ist,  daß  die  Provinz  Schlesien  und
die  übrigen  im  Flußgebiet  der  Oder  belegenen  Gebietsteile  wiederholt
von  verheerenden  UÜberschwemmungen  heimgesucht  worden  sind.  Tatsache
  ist,  daß  die  Provinz  Schlesien  im  vergangenen  Sommer  der
Schauplatz  einer  Hochwasserkatastrophe  gewesen  ist,  so  schwer  wie  kaum
je  zuvor.

(Sehr  richtig!  rechts.)

Tatsache  ist,  daß  durch  diese  Uberschwemmung  die  Bewohner  jener
Landesteile  auf  das  empfindlichste  an  Hab  und  Gut  geschädigt  worden
sind.  Tatsache  ist,  daß  dabei  sogar  Menschenleben  verloren  gegangen
sind.  Tatsache  ist,  daß  wiederholt  große  Summen  aus  Staatsmitteln
haben  flüssig  gemacht  werden  müssen  zur  Beseitigung  und  zur  Vergütung
der  durch  Uberschwemmungen  angerichteten  Schäden.  Vor  diesen  Tatsachen
  kann  ich  die  Augen  nicht  verschließen.  Diese  Tatsachen  legen
mir  als  preußischem  Ministerpräsidenten  die  Pflicht  auf,  den  betroffenen
Landesteilen  unter  die  Arme  zu  greifen  und  so  rasch  als  möglich  alle
Vorkehrungen  zu  treffen  gegen  die  Wiederholung  derartiger  verhängnisvoller
  Ereignisse.  Die  Königliche  Staatsregierung  hat  ihren  grundsätzlichen
  Standpunkt  in  der  Behandlung  der  wasserwirtschaftlichen
Fragen  nicht  aufgegeben  und  braucht  ihn  nicht  zu  verleugnen.  Die
Staatsregierung  glaubt  auch  heute,  daß  die  Herstellung  eines  zusammenhängenden
  und  wirklich  leistungsfähigen  Wasserbahnnetzes  im  Interesse
der  Gesamtheit  liegen  würde.  Sie  ist  auch  heute  der  Ansicht,  daß
solche  das  ganze  Gebiet  der  Monarchie  durchquerenden  Wasserstraßen
in  Verbindung  mit  den  schon  erbauten  oder  noch  zu  erbauenden  Schienengleisen
  unserer  wirtschaftlichen  Entwicklung  neue  Antriebe  und  gangbare
Pfade  darbieten  würden.  Aber  nach  den  Ereignissen  des  vergangenen
Sommers  glaubt  die  Königliche  Staatsregierung,  daß  von  allen  wasserwirtschaftlichen
  Fragen  diejenige  der  Herstellung  wirksamer  Schutzmaßregeln
  gegen  die  Hochwassergefahren  der  Oder,  der  Havel  und  der
Spree  die  brennendste  ist.  Deshalb  hat  die  Königliche  Staatsregierung
die  Regelung  dieser  Frage  der  Regelung  der  anderen  Frage  vorangestellt.
  Wo  die  Gefahr  am  höchsten  ist,  da  ist  auch  die  Pflicht  zur