Februar  1904.  19

Das  nehme  ich  auch  heute  nicht  zurück.  Aber  ein  geistreicher  Mann

braucht  nicht  immer  in  der  politischen  Praxis  beschlagen  zu  sein.
(Sehr  wahr!  Heiterkeit.)

Unsere  Akten  bieten  ein  reichhaltiges  Material  für  die  Beurteilung  der

Methode,  welche  Fürst  Bismarck  in  solchen  Fragen  für  die  dem  deutschen

Interesse  entsprechende  hielt.  Ich  will  nur  zwei  Fälle  herausgreifen.

Der  eine  Fall  betrifft  die  in  den  Jahren  1881  und  1882  spielende
Angelegenheit  der  Ausweisung  des  russischen  Staatsangehörigen  Stanislaus
Mendelssohn,  der  andere  die  Auslieferung  des  russischen  Staatsangehörigen
Leon  Deutsch-Buligin  vom  Jahre  18814.

Mendelssohn  sollte  einer  von  uns  der  russischen  Regrerung  erteilten
Zusage  gemäß  nach  der  russischen  Grenze  hin  ausgewiesen  und  den
russischen  Grenzbehörden  überliefert  werden.  Die  russischen  Behörden
wurden  jedoch  nicht  rechtzeitig  benachrichtigt,  und  so  gelang  es  Mendelssohn,
  zu  entkommen,  ehe  die  ÜUbergabe  an  die  russischen  Behörden
erfolgen  konnte.  Darüber  enthalten  nun  die  Akten  folgendes.

In  einem  Schreiben  an  den  Justizminister  und  an  den  Minister
des  Innern  sagt  der  Staatssekretär  des  Auswärtigen  Amts,  also  der
Vertreter  des  Reichskanzlers  Fürsten  von  Bismarck:

Die  russische  Regierung  legt  großen  Wert  darauf,  des  Mendelssohn

  habhaft  zu  werden,  und  ich  halte  es  aus  politischen  Rücksichten

für  angezeigt,  diesem  Wunsch  unsererseits  tunlichst  entgegenzukommen

(Hört“  hört!  links.)
Die  Ausweisung  würde  rechtlich  zulässig  sein,  selbst  wenn  sie  nur
aus  Gefälligkeit  gegen  die  russische  Regierung  geschähe.
Sodann  heißt  es  in  einem  Erlaß  nach  St.  Petersburg:
Ew.  pp.  wollen  sich  darüber  Gewißheit  verschaffen,  ob  seitens

der  russischen  Regierung  betreffs  dieser  Ausweisung  (i.  e.

Mendelssohn  und  Genossen)  noch  besondere  Wünsche  bestehen.
In  einem  damaligen  Memorandum  des  Auswärtigen  Amts  über  den
Fall  Mendelssohn  hieß  es  am  Schluß:

Russischerseits  wird  dieser  Ausgang  der  Sache  unseren  inneren

Behörden  als  ein  Mangel  an  Willfährigkeit  ausgelegt.

Dazu  bemerkt  Fürst  Bismarck  in  einem  eigenhändigen  Marginal:

Mit  vollem  Recht,  und  das  Verhalten  steht  mit  den  Anstrengungen,

die  ich  mache,  um  Vertrauen  in  Petersburg  zu  wecken,  in  einem

für  unsere  russischen  Beziehungen  schädlichen  Widerspruch.
(Hört!  hörtl)

Penzler,  Fürst  Bülows  Reden  rc.  II.