56  8.  Aufhebung  von  82  des  Jesuitengesetzes.

wie  sie  noch  gar  nicht  dagewesen  ist.  Eine  solche  Politik  werden  wir
nicht  führen,  sondern  wir  werden  unbekümmert  um  sozialdemokratische
Quertreibereien  die  friedlichen,  vertrauensvollen  und  guten  Beziehungen
aufrechterhalten,  die  uns  jetzt  mit  anderen  Staaten  verbinden.
(Lebhafter  anhaltender  Beifall  auf  allen  Seiten  des
Hauses.  Zitschen  bei  den  Sozialdemokraten.)

3.  Aufhebung  von  §  2  des  Jesnitengesetzes.
Sitzung  des  Hauses  der  Abgeordneten  vom  16.  März  1904.1)

Der  Bundesrat  hatte  in  seiner  Sitzung  vom  9.  März  1904  der  vom  Reichstag
  beschlossenen  Aufhebung  des  §  2  des  Jesuitengesetzes  vom  4.  Juli  1872  seine
Zustimmung  gegeben.  Darüber  war  in  weiten  Kreisen  des  Volkes  eine  Verstimmung
  und  Erregung  entstanden,  die  im  wesentlichen  auf  Unkenutnis  des  Sachverhalts
  und  auf  die  Tagespresse  zurückzuführen  war.  Deshalb  ergriff  Graf  Bülow
gern  die  Gelegenheit,  im  prenßischen  Hause  der  Abgeordneten,  wo  bei  der  Beratung
  des  Kultusetats  der  Abgeordnete  Dr.  von  Heydebrand  und  der  Lase
diese  Angelegenheit  zur  Sprache  brachte,  sich  über  die  Haltung  der  Verbündeten
Regierungen  zu  äußern.

Ministerpräsident,  Reichskanzler  Graf  von  Bülow:

Als  ich  diesen  Saal  betrat,  drückte  der  Herr  Abgeordnete  Hackenberg
  die  Besorgnis  aus,  daß  die  Königliche  Staatsregierung  auf  kirchenpolitischem
  Gebiete  Zugeständnisse  mache,  durch  welche  die  nationale
Weiterentwickelung  geschädigt  werden  könnte.  Er  sprach  von  Nachgiebigkeit
  gegenüber  einer  Partei  dieses  Hohen  Hauses,  gegenüber  dem  Zentrum;
er  sprach  auch  von  kleinen  Geschenken.  In  der  Presse  bin  ich  sogar
dem  Worte  Kuhhandel  begegnet.

(Heiterkeit.)
Ich  freue  mich,  daß  ich  Gelegenheit  habe,  diese  Vorwürfe  einmal  von
dieser  Stelle  aus  zu  beleuchten.

Was  soll  denn  das  ewige  Geschrei  —  ich  spreche  selbstverständlich
nicht  von  Geschrei  in  diesem  Hohen  Hause

(Heiterkeit),
wo  die  Diskussion  zu  meiner  Genugtuung  in  ruhigen  und  würdigen
Bahnen  läuft,  sondern  ich  spreche  von  dem  Geschrei  außerhalb  dieses  Hohen

1)  Verhandl.  d.  Hanses  d.  Abg.  20.  Leg.-Per.,  I.  Session  1904,  13.  Sitzung.