März  19.  59

preußischen  Stimmen,  Stellung  nehmen  zu  den  vorliegenden  Initiativanträgen
  des  Reichstages.  Ich  habe  nur  von  meinen  persönlichen  Ansichten
  und  Absichten  gesprochen.  Ich  habe  nicht  das  Versprechen  abgegeben,
  daß  der  §  2  sogleich  aufgehoben  werden  würde,  und  ich  konnte
dieses  Versprechen  gar  nicht  abgeben.  Ich  habe  nicht  einmal  zugesagt,
daß  die  preußischen  Stimmen  in  diesem  Sinne  abgegeben  werden  würden.
Ich  habe  mich  nur  dafür  verbürgt,  daß  ich  meinen  Einfluß  auf  die
preußischen  Stimmen  verwerten  würde  im  Sinne  der  Aufhebung  des
§2.  Die  Zustimmung  des  preußischen  Staatsministeriums  zu  gewinnen,
ist  mir  sogleich  gelungen.  Die  Zustimmung  der  Mehrheit  der  Verbündeten
  Regierungen  zu  gewinnen,  ist  mir  erst  nach  einem  Jahre  gelungen.
  Aber  nicht  nur  waren  selbstverständlich  meine  Absichten  vollkommen
  loyal,  sondern  auch  mein  Vorgehen  war  durchaus  korrekt.  Wenn
ich  die  Bundesregierungen  von  meinen  Absichten  nicht  vorher  in  Kenntnis
gesetzt  habe,  so  geschieht  dies  aus  besonderer  Rücksicht.  In  einer  so
heiklen  Angelegenheit  wollte  ich  die  Verantwortung  nicht  auf  andere
Schultern  schieben,  sondern  ich  hielt  es  für  richtig,  die  Hauptverantwortlichkeit
  auf  mich  zu  nehmen  und  es  den  Bundesregierungen  zu  überlassen,
ob  sie  sich  dieser  meiner  Auffassung  anschließen  wollten  oder  nicht.  Ich
verrate  auch  kein  Geheimnis,  wenn  ich  sage,  daß  sich  die  Mehrheit  der
Bundesregierungen  wohl  schon  früher  für  die  Aufhebung  des  §  2  entschlossen
  haben  würde,  wenn  nicht  gerade  in  jenem  Augenblik  das  Vorgehen
  des  Herrn  Bischofs  von  Trier  eine  Erregung  in  protestantische
Kreise  hineingetragen  hätte,  welche  ihre  Rückwirkung  auf  die  Entschließungen
  des  Bundesrats  nicht  verfehlte.  Die  Mehrheit  der  Bundesregierungen
  war  bis  vor  kurzem  der  Ansicht,  daß  die  Aufhebung  des
8  2  doch  nicht  indiziert  sei.  Mit  dieser  Stimmung  des  Bundesrats
mußte  ich  rechnen.  Für  meine  Person  bin  ich  von  Anfang  an  der  Ansicht
gewesen  und  geblieben,  daß  die  Aufhebung  des  §  2  ein  Gebot  der  politischen
  Zweckmäßigkeit  wie  der  Billigkeit  war.

Die  Gründe,  auf  die  sich  diese  meine  Auffassung  stützte,  sind  ungefähr
  die  gleichen,  welche  Herr  von  Bennigsen  im  Jahre  1896  entwickelt
  hat.  Ich  brauche  die  damaligen  Ausführungen  des  Führers  der
nationalliberalen  Parkei  nicht  zu  verlesen:  sie  werden  Ihnen  allen  bekannt
  sein.  Wenn  aber  behauptet  worden  ist,  Herr  von  Bennigsen
habe  seine  Erklärung  unter  anderen  Umständen  als  später  abgegeben,
so  erinnere  ich  daran,  daß  ein  Jahr  später,  im  Jahre  1897,  der  Herr
Abgeordnete  Marquardsen  im  Namen  der  nationalliberalen  Partei
wiederum  erklärte,  die  Mehrheit  der  nationalliberalen  Partei  würde  für