60  8.  Aufhebung  von  82  des  Jesuitengesetzes.

die  Aufhebung  des  §  2  stimmen.  In  demselben  Sinne  nahm  1899  der
Herr  Abgeordnete  Büsing  Stellung.  Diese  Haltung  der  nationalliberalen
Partei  hat  sich  auch  nicht  geändert,  als  ich  am  3.  Februar  v.  J.  meine  Erklärung
  abgab.  Der  Herr  Abgeordnete  Franken  erklärte  damals  —
und  wie  ich  annahm  im  Namen  der  nationalliberalen  Partei  —,  er
würde  sich  freuen,  wenn  die  Aufhebung  des  §  2  dazu  beitragen  würde,
den  religiösen  Frieden  zu  fördern.  Und  noch  im  vergangenen  Sommer,
im  Juni  vorigen  Jahres,  während  die  Wahlbewegung  ihre  hoöchsten
Wellen  schlug,  erklärte  der  Führer  der  nationalliberalen  Partei,  der  Abgeordnete
  Bassermann,  in  einer  sehr  beachtenswerten  und  beachteten
Wahlrede,  die  er  in  Karlsruhe  hielt  —  diese  Worte  des  Herrn  Abgeordneten
  Bassermann  möchte  ich  doch  verlesen  gegenüber  den  Angriffen,
die  wegen  der  Aufhebung  des  §  2  gegen  die  Königliche  Staatsregierung
gerichtet  worden  sind  —,  da  also  erklärte  der  Herr  Abgeordnete  Bassermann
  wörtlich  folgendes:  „Er  könne  die  Erklärung  nicht  abgeben,  daß
er  künftighin  gegen  die  Aufhebung  des  §  2  stimmen  werde.  Die
nationalliberale  Partei  habe  ihren  Mitgliedern  freie  Hand  gelassen.  Der
Abgeordnete  Bassermann  fragte:

Wollen  wir  uns  auf  kirchenpolitischem  Gebiet  für  Polizeigesetze
begeistern?  Ist  heute  die  Zeit  illiberaler  Ketzerrichterei  gekommen?
Gilt  der  Satz,  daß  nur  der,  der  im  §  2  des  Jesnitengesetzes  den
Angelpunkt  unserer  inneren  Politik  zu  erkennen  vermag,  ein  freisinniger
  Mann  ist,  der  den  unverfälschten  Liberalismus  in  seiner
Mannesbrust  trägt?

Jedenfalls  hat  die  Mehrheit  der  Partei,  der  Herr  Abgeordneter  Hackenberg
  angehört,  bei  jeder  Abstimmung  über  das  Jesuitengesetz  für  die
Aufhebung  des  §  2  gestimmt.

Nun  bin  ich  allerdings  in  liberalen  Blättern  hier  und  da  der  Behauptung
  begegnet,  es  hätten  manche  liberale  Abgeordnete  nur  deshalb
für  die  Aufhebung  des  §  2  gestimmt,  weil  sie  sich  der  stillen  Hoffnung
  hingegeben  hätten,  die  Regierungen  würden  dieser  Aufhebung  nicht
zustimmen.

(Heiterkeit.)
Meine  Herren,  was  soll  ich  dazu  sagen?  Ich  verstehe  allenfalls  —  es
ist  gewiß  nicht  mein  Standpunkt  —  aber  allenfalls  verstehe  ich,  wie
man  den  Standpunkt  einnehmen  kann,  daß  der  parlamentarische  Apparat
schädlich  oder  überflüssig  ist.  Aber  wenn  man,  wie  wir  alle,  auf  verfassungsmäßigem,
  konstitutionellem  Boden  steht,  dann,  meine  Herren,