62  8.  Aufhebung  von  82  des  Jesuiteugesetzes.

worden  wäre,  so  wären  wir  allzumal  Sünder,  und  niemand  würde  das
Recht  haben,  sich  hinzustellen  und  zu  sagen:  Ich  danke  dir,  Gott,  daß
ich  nicht  bin  wie  der  Ministerpräsident.

(Heiterkeit.)

Ich  möchte  noch  eins  sagen.  Ich  bin  auch  der  Annahme  begegnet,
als  ob  ich  die  Aufregung  nicht  vorausgesehen  hätte,  welche  die  Aufhebung
  des  §  2  hervorrufen  würde.  Das  ist  ein  Irrtum.  Diesen
Sturm  habe  ich  sehr  wohl  vorausgesehen.  Ich  bin  aber  der  Ansicht,
daß  ein  leitender  Minister  seine  Politik  unmöglich  einrichten  kann  auf
Beifall  oder  Mißfallen,  auf  Applaus  oder  Zischen,  daß  er  auch  die
Unpopularität  nicht  scheuen  muß,  sondern  daß  er  lediglich  das  tun
muß,  was  dem  ruhig  und  pflichtmäßig  erwogenen  Interesse  des  Landes
entspricht.

Endlich  möchte  ich  doch  noch  darauf  hinweisen,  daß  sogar  der  engere
Ausschuß  für  die  Abwehrbewegung  gegen  die  Zulassung  der  Jesuiten
in  das  Deutsche  Reich  am  1.  März  1895  den  Mitgliedern  des  Bundesrats
  Abdrücke  einer  Petition  gegen  die  Aufhebung  des  Jesuitengesetzes
übersandt  hat,  in  der  es  heißt:

Es  liegt  uns  wenig  daran,  ob  die  Befugnis,  einzelne  Jesuiten
als  Privatpersonen  auszuweisen  oder  zu  internieren,  fortbesteht;
alles  dagegen  kommt  darauf  an,  daß  die  Ordenstätigkeit  der  Jesuiten
  nach  wie  vor  im  Deutschen  Reiche  untersagt  bleibt.

Zu  den  Unterzeichnern  dieser  Petition  gehören  zahlreiche  Personen,  die
jetzt  noch  eine  Rolle  spielen  im  Evangelischen  Bund.  Also  auch  hier,
meine  Herren,  auch  in  dieser  Frage  der  Aufhebung  des  §#  2  ist  von
Schwäche  und  Nachgiebigkeit  nicht  die  Rede.  Ich  wiederhole  noch  einmal:
  wo  sind  die  Kühe,  die  ich  habe  wegtreiben  lassen?  Es  ist  nichts
geschehen,  weder  auf  gesetzgeberischem  noch  auf  personellem  Gebiet,  was
den  immer  wiederholten  Vorwurf  der  Schwäche  der  Regierung
gegenüber  Forderungen  des  Klerikalismus,  der  Abhängigkeit  der  Regierung
  vom  Ultramontanismus  irgendwie  berechtigt  erscheinen  lassen
könnte.

Mit  derselben  Entschiedenheit  aber,  mit  der  ich  bestreite,  daß  ich
je  irgendwelche  Zugeständnisse  gemacht,  daß  ich  irgendwelche  Maßnahmen
getroffen  hätte,  durch  welche  das  staatliche  Interesse  geschädigt  worden
wäre,  oder  durch  die  gerecht  oder  billig  denkende  Protestanten  sich  verletzt
  fühlen  konnten,  mit  derselben  Enschiedenheit  betone  ich  gegenüber
den  heute  zwar  verhüllten,  aber  doch  deutlich  erkennbaren  Klagen  des