64  8.  Aufhebung  von  82  des  Jesuitengesetzes.

Friedens,  die  Respektierung  der  Hoheitsrechte  des  Staates  ist.  Die
staatlichen  Hoheitsrechte  wird  die  Königliche  Staatsregierung  nie  und
unter  keinen  Umständen  preisgeben.  Gegenüber  dem  Herrn  Abgeordne—
ten  von  Heydebrand  betone  ich,  daß  wir  selbstverständlich  weit  davon
entfernt  sind,  die  katholische  Bevölkerung  besser  behandeln  zu  wollen  als
die  evangelische.  Ich  hoffe  aber,  daß  der  Herr  Abgeordnete  von  Heydebrand
  auch  mit  mir  einverstanden  sein  wird,  wenn  ich  weiter  sage,  daß
es  eine  ethische  Ungerechtigkeit  und  ein  politischer  Fehler  sein  würde,
die  Katholiken  schlechter  zu  behandeln.  Evangelische  und  katholische
Interessen  haben  gleichmäßig  Anspruch  auf  Berücksichtigung,
auf  Schutz,  auf  Förderung  durch  die  Staatsregierung.

Nun  weiß  ich  sehr  wohl,  wie  verschieden  die  katholische  Kirche  ist
von  unserer  evangelischen  Kirche.  Ich  weiß,  daß  das  Verhältnis  der
katholischen  Kirche  zum  Staat  ein  anderes  ist  als  das  der  evangelischen.  Ich
weiß  —  gerade  Herr  von  Heydebrand  hat  das  früher  mal  ausgeführt
in  einer  Diskussion,  der  auch  ich  beiwohnte  —,  daß  evangelische  Interessen
  und  katholische  Interessen  nicht  über  einen  Leisten  geschlagen
werden  können.  Das  verhindert  aber  nicht,  daß,  wie  schon  vor  vielen
Jahren  Fürst  Bismarck  gesagt  hat,  die  Regierung  es  den  katholischen
Deutschen  schuldig  ist,  unermüdlich  die  Wege  aufzusuchen,  auf  denen  die
Regelung  der  Grenze  zwischen  der  weltlichen  und  geistlichen  Gewalt  in
der  schonendsten  und  konfessionell  am  wenigsten  verstimmenden  Weise
durchgeführt  werden  kann.

Meine  Herren,  der  Herr  Abgeordnete  D.  Hackenberg  hat  von  Imponderabilien
  gesprochen,  die  nicht  außer  acht  gelassen  werden  dürften.
Dessen,  meine  Herren,  bin  ich  mir  sehr  wohl  bewußt.  Ich  betrachte  es
als  die  erste  Pflicht  der  Regierung,  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Gewissensfreiheit
  in  keiner  Weise  bedroht  wird,  die  geistige  Freiheit,  die  dem
Deutschen  teurer  ist  als  jede  andere,  die  freie  Forschung,  auf  der  unser
wissenschaftliches  Leben  beruht.  Ich  halte  es  aber  für  einen  Fehler,
wenn,  wie  es  vielfach  geschieht,  der  Kampf  für  diese  Güter  in  einer
Weise  geführt  wird,  durch  die  ohne  Not  fremde  Gefühle  und  Uberzeugungen
  verletzt  werden

(sehr  richtig!),

und  ich  halte  es  für  falsch,  ihn  zu  führen  mit  Zwangsmitteln,  die  auf
geistigem  Gebiet  selten  zu  dauernden  Erfolgen  führen.

(Sehr  wahrl)
Ich  mißbillige  und  ich  hasse  jede  Unduldsamkeit,  aber  ich  mißbillige  auch
jene  Unduldsamkeit,  die  glaubt,  daß  sie  allen  Geist  und  alle  Wissen-