66  9.  Aufhebung  von  82  des  Jesuitengesetzes.

immer  bereit  wären.  Nicht  die  Regierung  braucht  den  Frieden,
sondern  das  deutsche  Volk  braucht  ihn.  Das  deutsche  Volk  sollte  mit
kleinlichen,  gehässigen,  elenden  konfessionellen  Hetzereien  verschont  werden,
verschont  werden  von  beiden  Seiten.  Ich  halte  es  weder  für  klug,  noch
für  patriotisch,  die  Gegensätze,  die  ohnehin  zwischen  den  bürgerlichen
Parteien  bestehen,  noch  zu  verschärfen  durch  eine  übertriebene  Betonung
der  konfessionellen  Unterschiede.  Aus  Gründen  der  äußeren  wie  der
inneren  Politik,  im  Hinblick  auf  unsere  nationale  Geschlossenheit  nach
außen  wie  gegenüber  der  sozialdemokratischen  Gefahr  im  Innern  haben
wir  die  Pflicht,  unnötigen  Streit  zu  vermeiden  und  die  konfessionellen
Gegensätze  nach  Möglichkeit  in  den  Hintergrund  zu  drängen.  Das
deutsche  Volk  ist  schon  so  zerklüftet,  daß  wir,  was  uns  trennt,  soweit
das  möglich  ist,  aus  dem  Wege  räumen  müssen,  auch  wenn  es  nicht
ohne  Opfer  an  der  eigenen  Rechthaberei  abgeht.

(Beifall.)

9.  Noch  einmal:  Aufhebung  des  §  2  des  Jesnitengesetzes.
Sitzung  des  Hanses  der  Abgeordneten  vom  18.  März  1904.1)

In  der  Sitzung  vom  17.  März  hatte  der  Abgeordnete  von  Eynern  Einspruch
  dagegen  erhoben,  daß  der  Ministerpräsident  in  seiner  Rede  vom  16.  des  Mts.
der  nationalliberalen  Partei  eine  Art  reservatio  mentalis  unterstellt  habe.  Gegen
diesen  Vorwurf  verteidigt  sich  Graf  von  Bülow  in  dieser  Sitzung.

Ministerpräsident,  Reichskanzler  Graf  von  Bülow:

Meine  Herren,  ich  hatte  nicht  die  Absicht,  mich  wieder  an  der
Diskussion  zu  beteiligen,  sehe  mich  aber  genötigt,  auf  die  gestrigen
Auslassungen  des  Herrn  Abgeordneten  von  Eynern  zu  erwidern,  nicht
auf  den  sachlichen  Teil  dieser  Auslassungen,  die  ich  in  meinen  vorgestrigen
  Ausführungen  im  voraus  widerlegt  zu  haben  glaube,  wohl  aber
auf  die  persönlichen  Angriffe,  die  der  Herr  Abgeordnete  von  Eynern
gegen  mich  gerichtet  hat.

Herr  von  Eynern  meinte,  ich  habe  der  nationalliberalen  Partei
einen  schweren  moralischen  Vorwurf  gemacht,  indem  ich  ihr  bei  der
Abstimmung  über  die  Aufhebung  des  8  2  eine  reservatio  mentalis

—.  ––  —

1)  Verhandl.  d.  Hauses  d.  Abg.,  20.  Leg.-Per.,  I.  Session  1904,  45.  Sitzung.