April  1904.  89

tags  an  den  Landesausschuß.  Die  Ausführung  dieser  Beschlüsse  würde
also  einen  tiefen  Eingriff  in  die  staatsrechtliche  Stellung  von  Elsaß-Lothringen
  in  sich  schließen.  Die  mit  der  staatsrechtlichen  Stellung  von
Elsaß-Lothringen  zusammenhängenden  Fragen  sind  an  und  für  sich
schwieriger  und  verwickelter  Natur.  Ihre  Lösung  kann  meines  Erachtens
nur  allmählich  erfolgen,  nur  Hand  in  Hand  mit  der  Festigung  des
Reichsgedankens.

Nun  hat  der  Herr  Abgeordnete  Ricklin  zu  meiner  Befriedigung
hervorgehoben,  daß  der  Reichsgedanke  in  Elsaß-Lothringen  Fortschritte
gemacht  hat.  Er  wird  aber  selber  nicht  erwarten,  daß  ich  ohne  weiteres
zu  seinen  Vorschlägen  Stellung  nehmen  soll.  Seinen  Forderungen  stehen
gewichtige  Bedenken  politischer  und  verfassungsrechtlicher  Natur  im
Wege,  sie  bedürfen  einer  eingehenden  Prüfung.  Es  kommt  dazu,  daß
die  Ansichten  über  die  Zweckmäßigkeit  der  Maßnahmen,  die  eine  Anderung
  der  verfassungsmäßigen  Stellung  von  Elsaß-Lothringen  enthalten
würden,  auch  im  elsaß-lothringischen  Landesansschuß  meines  Wissens
noch  geteilt  sind,  und  daß  es  nicht  gewiß  ist,  ob  die  Forderungen  des
Landesausschusses  den  einmütigen  Wünschen  der  Bevölkerung  von  Elsaß-Lothringen
  entsprechen.

Was  den  dritten  Punkt  angeht,  so  möchte  ich  darauf  aufmerksam
machen,  daß  mit  Ausnahme  des  Interpellationsrechts  dem  Landesausschuß
  von  Elsaß-Lothringen  schon  jetzt  alle  Befugnisse  zustehen,  die  ein
Landtag  hat.  Über  diese  Frage,  die  eine  inner-elsaß-lothringische  Frage
ist,  werden  wir  uns  vielleicht  am  leichtesten  verständigen  können.  In
der  Verfassung  von  Elsaß-Lothringen  hat  sich  seit  der  Wiedervereinigung
  mit  dem  Reiche  eine  große  Anzahl  von  Anderungen  vollzogen,
die  unseren  Landslenten  in  Elsaß-Lothringen  doch  den  Beweis  liefern
sollten,  daß  die  Reichsregierung  bereit  ist,  ihren  Wünschen  entgegen  zu
kommen,  soweit  sie  berechtigt  und  durchführbar  sind.

Ich  erinnere  nur  an  die  Aufhebung  des  Diktaturparagraphen.  Bei
jener  Aufhebung  des  Diktaturparagraphen  habe  ich  vor  zwei  Jahren
hier  erklärt,  daß  für  mich  hinsichtlich  der  Stellung  von  Elsaß-Lothringen
zum  Reich  und  der  weiteren  Entwicklung  von  Elsaß-Lothringen  zwei
Gesichtspunkte  maßgebend  wären:  einmal  die  Fürsorge  für  die  Sicherheit
  des  Reichs,  die  Rücksicht  auf  die  europäische  Gesamtlage  und  auf
den  europäischen  Frieden,  und  dann  die  Haltung  der  elsaß-lothringischen
Bevölkerung  gegenüber  dem  Deutschen  Reiche,  das  Tempo  ihrer  Verschmelzung
  mit  dem  deutschen  Volke.  An  dieser  Auffassung  halte  ich
auch  heute  fest,  und  von  diesen  beiden  Gesichtspunkten  aus  werde  ich