April  1904.  91

nützlichsten  ist,  und  ich  werde  mir  weder  vom  Auslande  noch  von  übelwollender
  oder  ungeduldiger  Kritik  im  Inlande  den  Zeitpunkt  vorschreiben
lassen,  wann  wir  aus  dieser  Haltung  herauszutreten  haben.

Der  Herr  Abgeordnete  Graf  Reventlow  hat  weiter  das  Sprichwort
variiert:  dnobus  litigantibus  tertius  gaudet.  Ich  will  es  dahingestellt
sein  lassen,  ob  dieses  Sprichwort  immer  zutrifft,  und  will  es  auch  dahingestellt
  sein  lassen,  ob,  wenn  zweie  aufhören,  sich  zu  streiten,  dann  notwendig
  der  Dritte  und  Vierte  tristis  sein  muß.  Das  aber  möchte  ich
doch  dem  Herrn  Grafen  Reventlow  sagen,  der  mir  Neigung  zur  Diplomatie
  zu  haben  scheint

(Heiterkeit),

—  Ihre  Familie,  Graf  Reventlow,  hat  manchen  trefflichen  Diplomaten
hervorgebracht  —,  also  das  möchte  ich  ihm  doch  sagen,  daß,  wenn  man
partont  Reibungsflächen  herbeiführen  will,  man  das  nicht  über  alle
Dächer  schreien  muß.  Friedrich  der  Große  hat  vielleicht  hier  und  da
einmal  einen  machiavellistischen  Schachzug  in  der  Politik  gemacht,  er
hat  aber  vorher  den  Antimachiavell  geschrieben.

(Große  Heiterkeit.)

Nun  hat  der  Herr  Abgeordnete  Graf  Reventlow  zu  meinem  Bedauern
  ungewöhnlich  scharfe  Angriffe  gegen  unsere  Vertretung  im
Auslande  gerichtet  und  namentlich  gegen  unsere  konsularischen  Vertreter.
  Ich  bin  immer  der  Ansicht  gewesen,  seitdem  ich  vor  30  Jahren
in  den  diplomatischen  Dienst  eingetreten  bin,  daß  jeder  Beamte  im
Auslande,  vom  Vizekonful  und  vom  Konsularagenten  bis  zum  Gesandten
und  zum  Botschafter,  in  erster  Linie  dazu  da  ist,  um  für  jede  berechtigte
  deutsche  Klage  ein  offenes  Ohr,  für  jeden  begründeten  deutschen
Anspruch  eine  tätige  Hand  zu  haben.  Ich  bin  kein  Chauwvinist  im
fremdländischen  Sinne  des  Wortes,  ich  dulde  bei  meinen  Untergebenen
kein  unnützes  Sporenklirren.  Aber  allerdings  sollen  unsere  Vertreter
im  Auslande,  wo  sie  den  Boden  des  Völkerrechts  und  des  Vertragsrechts
  unter  den  Füßen  haben,  Leben,  Eigentum,  Interessen  und  Rechte
unserer  deutschen  Landsleute  mit  Nachdruck  schützen.  Das  entspricht
den  Traditionen,  die  seit  lange  maßgebend  sind  im  auswärtigen  Dienst,
das  entspricht  auch  dem  Geist  der  Instruktionen,  die  an  unsere  Vertreter
  im  Ausland  ergangen  sind.  Aber  gerade  deshalb,  weil  ich  weiß,
daß  diese  Instruktionen  für  unsere  Vertreter  im  Ausland  maßgebend
sind,  muß  ich  diese  pflichttreuen,  arbeitsfreudigen  und  gewissenhaften
Beamten,  die  ich  selbst  oft  an  der  Arbeit  gesehen  habe,  in  Schutz