92  11.  Konsularische  Vertreter.  —  Jesuitengesetz.

nehmen  gegen  Vorwürfe,  wie  sie  der  Abgeordnete  Graf  Reventlow
gestern  erhoben  hat.  In  jeder  Herde  wird  mal  ein  rändiges  Schaf
vorkommen.  Wenn  Sie  einem  meiner  Untergebenen  irgendwelche  Pflichtwidrigkeit
  nachweisen  können,  wenn  Sie  namentlich  Mangel  an  der
Eigenschaft  nachweisen  können,  die  ich  von  unseren  Vertretern  in  erster
Linie  verlange,  stramm  nationale  Gesinnung,  so  fliegt  er  hinaus,  da
können  Sie  ganz  ruhig  sein.  Aber  ohne  Beweis,  auf  vage  Anschuldigungen
  hin  gebe  ich  meine  Untergebenen  nicht  preis.

Wie  einseitig  übrigens  in  dieser  Beziehung  die  Auffassung  des
Herrn  Grafen  Reventlow  ist,  das  geht  schon  aus  dem  hervor,  was  er
über  deutsche  Konsuln  sagte,  die  der  deutschen  Sprache  nicht  mächtig
sind.  Wenn  der  Abgeordnete  Graf  Reventlow  eine  Reise  um  die
Welt  machen  wollte  —  ich  sage  nicht,  daß  ich  ihn  dazu  auffordere,  ich
freue  mich,  ihn  hier  zu  sehen

(Heiterkeit);

aber  eine  solche  Reise  ist  ja  für  jeden  nützlich  —,  so  würde  er  sich
davon  überzeugen,  daß  es  auch  eine  Menge  französischer,  englischer,
spanischer,  russischer  Konsuln  gibt,  die  der  französischen,  englischen,
spanischen,  russischen  Sprache  nicht  mächtig  sind.  Und  der  Grund  ist
sehr  einfach.  An  Orten,  wo  wir  keine  Berufskonsuln  haben,  und  wo
sich  keine  Deutschen  oder  unter  den  dort  angesessenen  Deutschen  keine
geeigneten  Elemente  für  Wahlkonsuln  finden,  übertragen  wir  wie  andere
das  Wahlkonsulat  demjenigen  einheimischen  Kaufmann,  der  uns  die
besten  Garantien  dafür  bietet,  daß  er  die  Interessen  unserer  Landsleute
  und  unseres  Handels  wahrnehmen  und  fördern  wird.  —  Auf  die
übrigen  von  dem  Herrn  Abgeordneten  Grafen  Reventlow  vorgebrachten
Beschwerden  werden  der  Herr  Staatssekretär  des  Außern  und  der  Herr
Kolonialdirektor  bei  ihren  Etats  näher  eingehen.

Ich  komme  zum  Schluß  noch  einmal  auf  die  in  den  letzten  Tagen
viel  erörterte  Frage  der  Aufhebung  des  §  2  des  Jesuitengesetzes
zurück.  Ich  muß  zunächst  feststellen,  wie  schwierig  es  auch  bei  aller
Vorsicht  ist,  hier  so  zu  sprechen,  daß  man  nicht  mißverstanden  wird.
Der  Abgeordnete  Graf  Reventlow  hat  gestern  am  Schlusse  seiner  Ausführungen
  behauptet,  ich  hätte  gesagt,  ich  arbeitete  nur  mit  dem  Zentrum.
  Ahnliche  Andentungen  hat  der  Herr  Abgeordnete  Gothein  gemacht,
  und  dieser  Meinung  schien  soeben  auch  der  Herr  Abgeordnete
Bebel  zuzuneigen.

(Widerspruch  von  den  Sozialdemokraten.)