94  11.  Jesuitengesetz.

ich  entweder  den  Bundesrat  überrumpelt  hätte,  oder  wenn  dieser  heutige
Reichstag  zu  der  Frage  der  Aufhebung  des  §  2  anders  stünde  als  sein
Vorgänger.  Wie  kann  aber  von  einer  Uberrumpelung,  einer  Über—
raschung  des  Bundesrats  die  Rede  sein,  da  ich  vor  13  Monaten  von
dieser  Stelle  klar  und  deutlich  vor  versammeltem  Kriegsvolk  erklärt
habe,  daß  ich  die  Aufhebung  und  Beseitigung  des  82  für  möglich  und
nützlich  hielte?

Was  aber  die  Stellung  des  heutigen  Reichstags  zur  Frage  der
Beseitigung  des  §  2  angeht,  so  könnte  man  ja  leicht  die  Gegenprobe
anstellen,  indem  von  irgend  einer  Seite  der  Antrag  eingebracht  würde
auf  Wiederherstellung  des  §  2

(Heiterkeit),

und  es  würde  sich  ja  dann  zeigen,  ob  der  gegenwärtige  Reichstag  eine
andere  Stellung  einnimmt  als  sein  Vorgänger.

Es  kommt  aber  meines  Erachtens  überhaupt  weniger  auf  den  Zeitpunkt
  für  die  Aufhebung  des  §&amp;  2  und  die  Modalitäten  in  diesem  oder
jenem  Detail  an,  sondern  darauf,  ob  jene  Aufhebung  sachlich  richtig
war,  ob  sie  ein  Gebot  der  Staatsraison  und  ein  Gebot  der  Gerechtigkeit
  war.

Der  Herr  Abgeordnete  Spahn  hat  gestern  gemeint,  es  hätte  ihm
wehe  getan,  daß  ich  für  die  Aufhebung  des  §  2  Gründe  der  Staatsraison
  ins  Feld  geführt  hätte  und  nicht  solche  der  Gerechtigkeit.  Ich
muß  darauf  aufmerksam  machen,  daß  für  mich  natürlich  die  Gründe  der
Staatsraison  in  erster  Linie  bestimmend  sind;  aber  in  diesem  Falle
widersprechen  sich  nach  meiner  UÜberzeugung  Staatsraison  und  Gerechtigkeit
nicht.  Und  ich  konstatiere,  daß  ich  auch  von  den  Rednern,  die  sich
gestern  hier  über  die  Art  und  Weise  unseres  Vorgehens  in  der  Frage
des  82  beschwert  haben,  kein  einziges  sachliches  Argument  für  die  Aufrechterhaltung
  des  §  2  gehört  habe.

(Sehr  richtig!  in  der  Mitte.)

Daß  die  Beseitigung  des  §  2  gerecht  und  nützlich  war,  war  seit  vielen
Jahren  die  Ansicht  der  großen  Majorität  dieses  Hohen  Hauses,  und
der  Bundesrat  ist  dieser  Ansicht  beigetreten.

Und  nun,  meine  Herren,  möchte  ich  noch  dem  Herrn  Abgeordneten
von  Heydebrand  danken  für  die  Mahnung,  die  er  gestern  an  unsere
evangelischen  Glaubensgenossen  im  Lande  gerichtet  hat,  daß  sie  sich
nicht  durch  eine,  wie  ich  wohl  weiß,  tiefgehende,  aber  nach  meiner
innersten  Uberzeugung  nicht  berechtigte  Erregung  über  die  Beseitigung