Dezember  1904.  129

namentlich  eine  Lehre  darüber,  wie  teuer  Versäumnisse  zu  stehen  kommen.
Es  ist  aber  auch  natürlich,  wenn  sich  an  diese  Vorgänge  eine  Kritik
unserer  Kolonialorganisation  in  Südwestafrika  geknüpft  hat.
Ich  finde  Kritik  auch  hier  berechtigt.  Sie  erstreckt  sich,  wie  Sie  wissen,
hauptsächlich  auf  die  Frage,  ob  Militär=  oder  Zivilverwaltung,  auf  die
Frage  der  Selbstverwaltung  der  Kolonie,  auf  die  Frage  der  Ausgestaltung
  der  Kolonialabteilung  zu  größerer  Selbständigkeit,  auf  die
Frage  der  Organisation  unserer  kolonialen  Streitkräfte.  Alle  diese
Fragen  unterliegen  zurzeit  den  eingehendsten  Erwägungen,  die  noch
nicht  zum  Abschluß  gebracht  sind.  Ich  möchte  gerade  bei  organisatorischen
Fragen  Uberstürzung  vermeiden,  weil  ich  der  Ansicht  bin,  daß  dauernde
Einrichtungen  nicht  unter  dem  Eindruck  einer  unvermuteten  Krisis,  eines
akuten  Zustandes  abgeändert  oder  neugestaltet  werden  sollen.

Was  ich,  meine  Herren,  über  diese  Fragen  schon  heute  sagen  kann,
möchte,  ich,  wie  folgt,  zusammenfassen:  1.  Es  ist  meine,  von  Seiner
Majestät  dem  Kaiser  gebilligte  Absicht,  für  die  Zukunft  die  eigentliche
Verwaltung  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  entsprechend  dem
Wunsche  seiner  Bewohner  einem  Zivilgouverneur  zu  unterstellen.

(Bravol)

In  Vorbereitung  dieser  Anderung  ist  der  Generalkonsul  von  Lindegquist,
der  mit  den  Verhältnissen  des  Schutzgebietes  genau  bekannt  ist  und  in
dem  Schutzgebiet,  wie  ich  hinzufüge,  das  allgemeine  Vertrauen  der
Einwohner  genießt,  als  Gouverneur  der  Kolonie  in  Aussicht  genommen.
2.  Ich  halte  es  für  nötig,  daß  wir  zu  einem  weiteren  Ausbau  der
Selbstverwaltung  unserer  Schutzgebiete  innerhalb  derjenigen  Grenzen
gelangen,  die  durch  die  Rechte  des  Mutterlandes  und  seiner  gesetzgebenden
  Körperschaft  gezogen  sind.  Ein  wesentlicher  Schritt  nach  dieser
Richtung  ist  bereits  durch  meine  Verordnung  vom  21.  Dezember  vorigen
Jahres  über  die  Bildung  von  Gouvernementsbeiräten  geschehen;  die
Einrichtung  funktioniert  in  diesem  Jahre  zum  erstenmal  und  wird
nach  den  sich  ergebenden  Erfahrungen  weiter  ausgestaltet  werden.  3.  Im
Zusammenhang  mit  der  selbständigeren  Stellung  der  einzelnen  Schutzgebietsverwaltungen
  müssen  wir  auf  dem  einen  oder  anderen  Wege
dazu  kommen,  die  Rechnungsablegung  und  Rechnungskontrolle
vom  Rechnungshof  nach  den  Schutzgebieten  zu  übertragen

(sehr  richtig)),

um  auf  diese  Weise  sowohl  die  Lokalververwaltungen  draußen  als  auch

die  Zentralverwaltung  hier  in  Berlin  von  einer  unfruchtbaren  und  dabei
Penzler,  Fürst  Bülows  Reden  2c.  II.  9