130  15.  Gegen  Bebel.

stetig  wachsenden  und  jetzt  schon  kaum  mehr  zu  bewältigenden  Arbeitslast
  zu  befreien.
(Sehr  gut!)

4.  Auch  in  der  Organisation  der  Zentralverwaltung  unserer
Kolonien  müssen  wir  nach  meiner  Ansicht  zu  einer  Änderung  kommen;
der  gegenwärtige  Zustand  trägt  den  Stempel  eines  Provisoriums  an
der  Stirn.  Die  Kolonialabteilung  ist  keine  oberste  Reichsbehörde,  sondern
eine  der  vier  Abteilungen  des  Auswärtigen  Amts.  Andererseits  hat  sie
nach  der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  12.  Dezember  1894  die  Ge—
schäfte  der  eigentlichen  Kolonialverwaltung  unter  der  unmittelbaren  Verantwortung
  des  Reichskanzlers  wahrzunehmen  und  ist  dem  Staatssekretär
des  Auswärtigen  Amtes  nur  so  weit  unterstellt,  als  es  sich  um  die  Beziehungen
  zu  fremden  Staaten  oder  um  die  allgemeine  Politik  handelt.

Daß  diese  Organisation  auf  die  Dauer  nicht  haltbar  ist,  hat  sich
bei  der  Gelegenheit  des  südwestafrikanischen  Aufstandes  deutlich  gezeigt.

(Sehr  wahr!)

Im  Rahmen  einer  bloßen  Abteilung  einer  obersten  Reichsbehörde  lassen
sich  die  stark  angewachsenen  Geschäfte  der  Kolonialverwaltung  nicht  mehr
erledigen.  Bei  der  Ausdehnung  und  Wichtigkeit,  welche  die  kolonialen
Geschäfte  angenommen  haben,  muß  der  Reichskanzler  in  der  Lage  sein,
für  diese  Geschäfte  ebenso  wie  für  alle  anderen  Ressorts  einen  verantwortlichen
  Stellvertreter  zu  bestellen.  In  dieser  Lage  bin  ich  heute
nicht;  nach  dem  Stellvertretungsgesetz  von  1878  kann  der  Reichskanzler
nur  die  Vorstände  der  „obersten  Reichsbehörden“  mit  seiner  verantwortlichen
  Stellvertretung  betrauen,  und  die  Kolonialabteilung  ist  keine
„oberste  Reichsbehörde“.  Andererseits  ist  durch  die  besondere  Organisation
  der  Kolonialabteilung  der  Chef  des  Auswärtigen  Amtes,  dem  die
Kolonialabteilung  angehört,  ausdrücklich  von  der  unmittelbaren  Einwirkung
auf  die  Geschäfte  der  eigentlichen  Kolonialverwaltung  ausgeschlossen.  In
ruhigen  Zeiten  ist  ein  solcher  Zwitterstand  zur  Not  zu  ertragen,  bei
ernsten  Ereignissen  aber  hat  er  nach  meiner  Uberzeugung  seine  Unhaltbarkeit
  gezeigt.

Endlich  5.:  besonders  wichtig,  und  wie  ich  hinzufügen  muß,  besonders
schwierig  ist  die  Frage  der  Organisation  unserer  kolonialen  Streitkräfte
  und  des  Verhältnisses  dieser  Organisation  zu  der  Zivilverwaltung
der  Kolonien.  Ich  bin  heute  noch  nicht  in  der  Lage,  Ihnen  Mitteilung
darüber  zu  machen,  ob  und  in  welchen  Richtungen  eine  genaue  Würdigung
  der  bisherigen  Erfahrungen  hier  Anlaß  zu  Anderungen  geben