132  15.  Gegen  Bebel.

Wenn  dem  so  ist,  dann  werden  wir  hoffen  können,  daß  auch
in  Südwestafrika  aus  Ruinen  nenes  Leben  erblühen  wird.

(Bravol!)

Meine  Herren,  von  zwei  Seiten  ist  auch  die  Diätenfrage  berührt
worden.  Auf  diese  Frage  werde  ich  heute  nicht  näher  eingehen.
(Heiterkeit.)

Was  ich  nach  Lage  der  Dinge  über  diese  Frage  sagen  kann,  habe  ich
schon  einmal  vor  diesem  Hohen  Hause  dargelegt;  das  hat  mein  verehrter
Nachbar  und  Stellvertreter  Graf  von  Posadowsky  im  vergangenen  Winter
wiederholt  ausgeführt.  Ich  muß  es  mir  also  versagen,  das  so  oft
Gesagte  zu  wiederholen  und  die  pro  und  contra  mehr  als  einmal  dargelegten
  Gründe  hier  noch  einmal  durchzugehen.  Ich  glaube  mir  das
um  so  mehr  versagen  zu  können,  als  auch  in  der  heutigen  Debatte  tatsächlich
  und  prinzipiell  nichts  Neues  über  diesen  Punkt  vorgebracht
worden  ist.  Es  ist  insbesondere  nach  meiner  Empfindung  kein  durchschlagender
  Grund  dafür  vorgebracht  worden,  daß  wir  die  Diätenfrage
pro  hic  et  nunc  lösen  müßten.  Man  kann  im  Prinzip  der  Gewährung
von  Diäten  nicht  abgeneigt  und  doch  der  Meinung  sein,  daß  der  gegenwärtige
  Zeitpunkt  der  Regelung  dieser  Frage  nicht  günstig  ist,  daß  diese
Regelung  besser  einem  späteren  Zeitpunkt  vorbehalten  bleibt.
(Heiterkeit.!)

Gegen  eine  Außerung  des  Herrn  Abgeordneten  Bebel  muß  ich
mich  aber  wenden.  Der  Herr  Abgeordnete  Bebel  hat  so  gesprochen,
als  ob  es  eine  Rücksichtslosigkeit  der  Verbündeten  Regierungen  wäre,  daß
sie  dem  Beschluß  des  Reichstags  über  die  Gewährung  von  Anwesenheitsgeldern
  noch  nicht  ihre  Zustimmung  erteilt  hätten.  Meine  Herren,  wenn
der  Bundesrat  einem  von  diesem  Hohen  Hause  beschlossenen  Antrag  oder
Resolutionen  dieses  hohen  Hauses  nicht  ohne  weiteres  seine  Zustimmung
erteilt,  so  ist  das  ebensowenig  eine  Rücksichtslosigkeit,  ebensowenig  eine
Unhöflichkeit,  ebensowenig  auch  nur  eine  Unliebenswürdigkeit,  als  wenn
dieses  Hohe  Haus  Gesetzentwürfe,  die  ihm  von  den  Verbündeten  Regierungen
  unterbreitet  werden,  nicht  sogleich  oder  gar  nicht  annimmt,
was  doch  oft  genug  vorgekommen  ist.

(Sehr  richtig!  rechts.)
Was  dem  einen  recht  ist,  ist  dem  andern  billig.

Daß  die  Verbündeten  Regierungen  an  einer  klaren  und  unzweideutigen
  Bestimmung  der  Verfassung,  an  einem  zweifellosen  Artikel  der