152  19.  Bergarbeiterstreik.

beantworten.  Ich  will  aber  seinen  Ausführungen  einige  Bemerkungen
über  eine  Frage  vorausschicken,  die  im  Vordergrund  des  öffentlichen
Interesses  steht  und  die  das  Land  lebhaft  bewegt.  Ich  habe  bereits
im  preußischen  Abgeordnetenhaus  gesagt,  daß  die  Regierung  nach  meiner
Ansicht  bei  Streiks  eine  doppelte  Aufgabe  hat.  Sie  muß  dafür  sorgen,
daß  Ordnung  und  Ruhe  unter  allen  Umständen  aufrechterhalten  bleiben.
Sie  soll  aber  auch  durch  ihre  Organe  auf  den  Ausgleich  der  Gegensätze
  hinwirken,  um  damit  für  unser  gesamtes  wirtschaftliches  Leben
größeres  Unheil  nach  Möglichkeit  zu  verhindern.

Ich  nehme  Akt  von  der  Erklärung  des  Herrn  Vorredners,  daß
die  Ruhe  im  Ruhrgebiet  durch  die  Arbeitnehmer  nicht  gestört  werden
würde.  Ich  hoffe,  die  Ereignisse  werden  ihm  recht  geben.  Ich  will
aber  nichtsdestoweniger  auch  hier  keinen  Zweifel  darüber  lassen,  daß
die  preußische  Staatsregierung  die  vollen  Machtmittel  des  Staats  einsetzen
  würde,  wenu  der  im  Ruhrgebiet  entfesselte  Lohnkampf  in  Exzesse
ausarten  sollte.

(Unruhe  bei  den  Sozialdemokraten.)

Die  bisher  von  dem  Gros  der  Bergarbeiter  beobachtete  ruhige  Haltung
überhebt  mich  nicht  der  Mahnung  an  die  Arbeitnehmer,  sich  nicht  zu
Gewalttätigkeiten  hinreißen  zu  lassen.  Insbesondere  ist  es  die  Pflicht
der  Behörden,  die  persönliche  Freiheit  zu  schützen.  Wenn  der  Mensch
das  Recht  zum  Streiken  hat,  so  hat  er  auch  das  Recht  zum  Arbeiten

(sehr  richtig!  rechts),

und  dieses  Recht  muß  gegen  jede  Art  von  Terrorismus  nachdrücklich

geschützt  werden.
(Zustimmung  rechts.)

Meine  Herren,  ich  beklage  es  tief,  daß  im  Ruhrgebiet  noch  keine
Einigung  zustande  gekommen  ist.  Die  zur  Vermittlung  berufenen
Staatsorgane  haben  jedenfalls  das  Ihrige  getan  und  werden  in  der
gleichen  versöhnlichen  Richtung  auch  weiter  bemüht  bleiben.

Von  der  einen  Seite  wird  alle  Schuld  an  dem  Ausstand  auf  die
Arbeitgeber  geschoben.  Und  gewiß,  wenn  die  von  dem  Herrn  Vorredner
erhobenen  Vorwürfe,  insbesondere  in  bezug  auf  inhumane  Behandlung,
tatsächlich  begründet  wären,  so  würden  sie  allgemeiner  Verurteilung  begegnen.
  Von  der  anderen  Seite  wird  die  Verantwortung  für  den
Streik  ausschließlich  auf  übertriebene  Forderungen  der  Arbeiter  geschoben.
Wenn  die  Vertreter  der  Grubenbesitzer  den  Wunsch  der  Staatskommissare