Februar  1905.  165

Das  bisherige  Seuchenübereinkommen  mit  Osterreich-Ungarn  litt  bekanntlich
  an  dem  Fehler,  daß  wir,  abgesehen  von  den  Fällen  der  Rinderpest
  und  Lungenseuche,  unsere  Grenzen  gegen  die  Einfuhr  von  Vieh  erst
dann  sperren  durften,  wenn  durch  den  Viehverkehr  eine  ansteckende  Tierkrankheit
  in  das  Inland  eingeschleppt  worden  war.  Mit  anderen  Worten,
wir  durften  den  Brunnen  erst  zudecken,  wenn  das  Kind  hineingefallen
war.  In  der  neuen  Viehkonvention  ist  es  uns  gelungen,  diesen  Fehler
zu  korrigieren.  Künftig  soll  uns  die  Sperrbefugnis  schon  dann  zustehen,
wenn  in  einem  österreichisch-ungarischen  Gebietsteil  eine  Tierkrankheit  in
bedrohlichem  Umfang  besteht.  Wir  haben  also  an  die  Stelle  der
Repressivsperre  die  Präventivsperre  gesetzt  und  dadurch  einem
lange  gehegten  Wunsche  der  Landwirtschaft  Folge  geleistet.

Wir  dürfen  ferner,  sofern  es  sich  nicht  um  mindergefährliche  Fälle
handelt,  die  Sperre  bis  zu  9  Monaten  nach  dem  Zeitpunkt  aufrecht  erhalten,
  an  welchem  sie  amtlich  für  erloschen  erklärt  ist.  Eine  engere
Begrenzung  unserer  Sperrbefugnisse  haben  wir  nur  gegenüber  der  Einfuhr
  von  Schlachtvieh  zugelassen,  d.  h.  von  Vieh,  das  zur  alsbaldigen
Abschlachtung  in  öffentliche  Schlachthäuser  eingebracht  wird.  Wir  bewegen
  uns  also  vollständig  im  Rahmen  der  bisherigen  ständigen  Praxis,
die  wir  während  der  ganzen  Dauer  des  jetzt  gültigen  Viehseuchenübereinkommens
  ohne  wesentliche  Gefährdung  unseres  Viehbestandes  geübt
haben.  Ich  habe  in  der  Reichstagssitzung  vom  11.  Dezember  1903  erklärt
  während  der  Beratung  über  den  neuen  Zolltarif,  daß  die  verbündeten
  Regierungen  keine  Bestimmungen  in  einen  Handelsvertrag  oder
in  ein  Abkommen  mit  einem  anderen  Staate  aufnehmen  würden,  die  sie,
die  verbündeten  Regierungen,  verhindern  würde,  die  erforderlichen  Maßnahmen
  zu  treffen,  um  unseren  Viehbestand  gegen  Seuchengefahr  wirksam
  zu  schützen.  Ich  bin  aber  überzeugt  —  überzeugt  auf  Grund  gewissenhafter
  Prüfung  der  neuen  Seuchenkonvention,  überzeugt  auf  Grund
dessen,  was  mir  zuständige  Autoritäten  versichern  —,  daß  die  neue
Seuchenkonvention  mit  der  Präventivsperre  bei  richtiger  Handhabung  —
in  der  Beziehung  verlasse  ich  mich  auf  meinen  Freund  den  Herrn  Landwirtschaftsminister


(bravo!  rechts;  große  Heiterkeit)  —
daß  sie  uns  volle  Sicherheit  gewährt.
Es  ist  uns,  meine  Herren,  ferner  gelungen,  wesentliche  Erhöhungen

  unserer  Viehzölle  zu  erlangen.  Besonderes  Gewicht  lege  ich
auf  die  Erhöhung  des  Zolles  für  Schweine,  da  die  Auxszucht,  der  Ver-