Februar  1905.  167

mit  der  immerhin  ins  Gewicht  fallenden  Erhöhung  von  6  M.  zufrieden
geben  müssen.

Meine  Herren,  wo  wir  für  unsere  Landwirtschaft  große  Vorteile
erreicht  haben,  ist  es  begreiflich,  daß  wir  auf  demselben  Gebiete  auch
Zugeständnisse  haben  machen  müssen.  Die  neuen  Handelsverträge  waren
deshalb  so  schwer  zustande  zu  bringen,  weil  die  agrarischen  Interessen
gerade  von  Rußland,  von  Osterreich-Ungarn  und  Rumänien  so  stark
kollidierten  mit  dem  für  unsere  Landwirtschaft  bezweckten  stärkeren
Agrarschutz.  Die  Kunst,  einen  Handelsvertrag  zustandezubringen,  bei
dem  der  eine  Teil  alles  gibt,  der  andere  alles  durchsetzt,  ist  noch  nicht
erfunden  worden.

(Heiterkeit.)

Irgendwo  muß  ein  Loch  gelassen  werden.  Wir  haben  also  bei  gewissen
landwirtschaftlichen  Artikeln,  für  die  in  unserem  neuen  Generaltarif  ein
stärkerer  Zollschutz  in  Aussicht  genommen  war,  es  bei  den  bisherigen
  Zollsätzen  belassen,  und  wir  haben  sogar  bei  einigen  Positionen
Zollermäßigungen  gegenüber  den  bisherigen  vertragsmäßigen  Sätzen  in
Kauf  nehmen  müssen.  Das  ist  aber  bei  solchen  landwirtschaftlichen
Artikeln  geschehen,  die  eine  Zollermäßigung  vertrugen,  ohne  daß  die
großen  landwirtschaftlichen  Interessen  dadurch  geschädigt  wurden,  und
die  gleichzeitig  wichtige  Kompensationsobjekte  boten  für  die  Verhandlungen
  mit  anderen  Staaten.  Wir  haben  es  also  bei  Erbsen,  Linsen,
Futterbohnen,  Rübsen,  Raps  und  Eiern,  und  der  Schweiz  gegenüber
bei  Hartkäse,  bei  den  bisherigen  Zollsätzen  gelassen.  Wir  haben  auch
den  ursprünglich  in  Aussicht  genommenen  Stückzoll  von  70  Pfennig  für
Gänse  fallen  lassen.  Ob  bei  einem  intensiven  Betrieb  unserer  Landwirtschaft
  die  früher  in  Norddeutschland  so  stark  betriebene  Gänsezucht
sich  wieder  beleben  ließe,  erschien  zweifelhaft,  während  andererseits  von
den  Vertragsstaaten,  namentlich  von  Rußland  auf  die  Zollfreiheit  der
Gänse  bedeutendes  Gewicht  gelegt  wurde.  Ubrigens  steht  der  Freigebung
der  Gänse  die  Zollbelegung  der  Hühner  mit  4  M.  gegenüber.
Wirkliche  Zugeständnisse  haben  wir  nur  gemacht  bei  Futtergerste
  und  bei  Holz.

Die  Gerste,  meine  Herren,  ist,  abgesehen  von  ihrer  Verwendung
in  der  Brennerei  und  Brauerei,  ein  wichtiges  Rohmaterial  für  die
Viehmast.  Deshalb  waren  —  das  kann  ich  wohl  sagen  —  die  Ansichten
der  Landwirte  über  die  Nützlichkeit  eines  solchen  Zolles  für  Gerste  von
vornherein  geteilt.  In  manchen  deutschen  Gegenden,  wo  die  Viehzucht
prävaliert,  wird  die  Verbilligung  der  Futtergerste  durch  die  Herab-