Februar  1905.  169

geknüpft,  daß  sein  Widerruf  oder  seine  Suspension  jederzeit  aus  veterinärpolizeilichen
  Gründen  erfolgen  kann.  Mit  diesem  Zugeständnis  sind  wir
nicht  nur  einem  besonderen  Wunsch  der  russischen  Regierung  entgegengekommen,
  sondern  auch  den  besonderen  Verhältnissen  des  oberschlesischen
Industriebezirks.  Da  dies  oberschlesische  Schweinekontingent  nicht  über
die  Grenzen  jenes  Bezirks  ausgeführt  werden  kann,  so  ist  die  wirtschaftliche
  Rückwirkung  dieses  Zugeständnisses  auf  unsere  Gesamtproduktion
an  Schweinen  nicht  von  erheblicher  Bedeutung.

In  noch  engeren  Grenzen  hält  sich  das  Zugeständnis,  das  wir
durch  Zulassung  eines  Kontingents  von  österreichisch-ungarischen
Schweinen  zur  Abschlachtung  in  Schlachthöfen  an  den  sächsischen  und
bayerischen  Grenzen  Osterreich  gegenüber  gemacht  haben.  Da  die  Abschlachtung
  dieser  Schweine  in  den  Schlachthöfen  sofort  zu  erfolgen  hat,
sie  also  das  Inland  nicht  lebend  berühren,  so  erschien  dieses  Zugeständnis
  vom  veterinärpolizeilichen  Standpunkte  aus  nicht  bedenklich.  Außerdem
  ist  das  Fleisch  dieser  80000  Schweine  zum  Absatz  nur  zugelassen
in  einer  gewissen  Anzahl  von  Städten  und  Industriezentren  in  Sachsen,
in  Bayern  und  in  zwei  thüringischen  Städten,  wo  die  Bevölkerung  wegen
ihrer  raschen  Zunahme  imstande  sein  wird,  es  mit  Leichtigkeit  aufzunehmen.
  Die  wirtschaftliche  Rückwirkung  dieser  Konzession  ist  somit
keine  erhebliche.  Ob  und  wann  Osterreich-Ungarn  in  der  Lage  sein
wird,  diese  ihm  gemachte  Konzession  voll  auszunutzen,  bleibt  übrigens
fraglich,  da  Osterreich-Ungarn  gegenwärtig,  wie  Sie  wissen,  zur  Deckung
seines  Bedarfs  an  Schweinen  genötigt  ist,  Schweine  aus  Deutschland  zu
beziehen.

Meine  Herren,  trotz  dieser  Zugeständnisse,  die  wir  haben  machen
müssen,  unterliegt  es  doch  nicht  dem  mindesten  Zweifel,  daß  die  neuen
Verträge  einen  landwirtschaftsfreundlichen  Charakter  tragen.  Sie  bringen
unserer  Landwirtschaft  eine  erhebliche  Verbesserung  ihrer  Gesamtverhältnisse,
  verglichen  mit  dem  bisherigen  Gesamtzustand  eine  Erhöhung  des
Schutzes  für  die  landwirtschaftliche  Produktion  in  ihren  Hauptzweigen.
Mit  dieser  Absicht  sind  wir  in  die  Handelsvertragsverhandlungen  eingetreten,
  auf  dieser  Basis  sind  auch  Erfolge  erzielt  worden.  Wir
durften  aber  dabei  nicht  die  Aufgabe  außer  Augen  lassen,  die  Interessen
unserer  Industrie  und  unseres  Handels  entsprechend  wahrzunehmen.

Italien  und  Belgien  hatten  vor  dem  Eintritt  in  die  Handelsvertragsunterhandlungen
  ihre  Zolltarife  nicht  geändert.  Diesen  Ländern
gegenüber  spielten  auch  unsere  landwirtschaftlichen  Zollerhöhungen  keine
erhebliche  Rolle.  Deshalb  ist  es  auch  gelungen,  gegenüber  Italien  und