172  20.  Die  Handelsverträge.

Dazu  kommt,  daß  Rußland  Abstand  genommen  hat  von  seiner
anfänglich  mit  Entschiedenheit  aufgestellten  Forderung  der  Differenzierung
von  Land=  und  Seezöllen  und  der  Zulassung  von  Ausgleichszöllen
gegenüber  Kartellen.  Auch  hat  Rußland  in  einigen  allgemeinwirtschaftlichen
  Fragen,  die  die  Interessen  unseres  Handels  und  unserer  Industrie
sehr  nahe  berühren,  uns  Zugeständnisse  gemacht,  denen  früher  unübersteigliche
  Hindernisse  im  Wege  standen.  Ich  erinnere  beispielsweise  an
die  Gleichstellung  der  jüdischen  und  christlichen  Handlungsreisenden  im
Steuer=  und  zum  Teil  auch  im  Paßwesen.  Ich  erinnere  an  die  Erleichterung
  der  Erwerbung  und  Veräußerung  von  Grundbesitz  in  den
westlichen  russischen  Gonvernements.  Finland  soll  erst  allmählich  in
das  russische  Zollgebiet  einverleibt  werden,  und  die  Einverleibung  nicht
erfolgen,  ohne  daß  wir  zwei  Jahre  vorher  davon  in  Kenntnis  gesetzt
werden.  Das  ist  ein  wertvolles  Zugeständnis  für  unsere  Hansestädte,
namentlich  für  Lübeck  mit  seinem  lebhaften  Handel  nach  Finnland.
Endlich  hat  Rußland  die  Brüsseler  Zuckerkonvention  und  die  Zulässigkeit
  von  Zuschlagszöllen  auf  Zucker  anerkannt.

Meine  Herren,  es  kann  nicht  meine  Absicht  sein,  noch  auf  weitere
Einzelheiten  der  Verträge  einzugehen.  Nur  vor  Ubertreibungen  möchte
ich  warnen,  wenn  von  Prohibitivzöllen  gesprochen  wird.  Einzelne  der
neuen  Positionen  des  Auslandes  mögen  eine  solche  Wirkung  ausüben

(hört!  hört!  links):
für  die  Mehrzahl  derselben  trifft  das  aber  nicht  zu.  Bei  einer  Reihe
von  wichtigen  Ausfuhrartikeln  ist  es  uns  z.  B.  Rußland  gegenüber  gelungen,
  die  bisherigen  Zollsätze  aufrecht  zu  erhalten;  so  für  Zement,
für  Anilin,  für  Alizarinfarben.  Bei  anderen  Positionen  haben  wir
Zollerhöhungen  akzeptieren  müssen.  Diese  Erhöhungen  sind  aber  teils
geringfügiger  Natur,  teils  nach  Menge  und  Wert  der  betroffenen
Warenartikel  ohne  besondere  Tragweite  für  unsere  Ausfuhrindustrie.
Von  größerer  Bedeuntung  sind  die  Erhöhungen  der  russischen  Zölle  für
Maschinen  und  Maschinenteile,  für  Eisenwaren,  für  chemische  Artikel.
Wir  hoffen  aber,  daß  auch  bei  diesen  Positionen  die  Wirkung  weniger
schädlich  sein  wird,  als  es  die  Zahlen  auf  den  ersten  Blick  befürchten
lassen.  Bei  landwirtschaftlichen  Maschinen  beispielsweise  bleibt  es  teils
bei  dem  bisherigen  Zollsatz  von  75  Kopeken,  teils  bleiben  sie  wie  bisher
ganz  von  Zöllen  befreit.  Damit  scheidet  schon  ein  Objekt  von  5  bis
6  Millionen  aus.  Vor  allem  aber  bleibt  es  für  die  ganze  große  Position
der  nicht  besonders  benannten  eisernen  Maschinen  bei  dem  bisherigen
Zollsatz  von  2  Rubel  20  Kopeken.  Nach  der  russischen  Berechnung