März  1905.  203

25.  Berggesehnovelle.
Sitzung  des  Abgeordnetenhauses  vom  27.  März  1905.1)

Zur  ersten  Beratung  standen  die  Entwürfe  für  zwei  Novellen  zum  Berggesetz
  vom  24.  Juni  1865  und  1892.  Die  erste  dieser  zwei  Novellen  betraf  das
Verbot  des  Wagennullens,  die  Einführung  von  Arbeiterausschüssen,  die  Beschränkungen
  der  Arbeitszeit  und  der  Strafgelder  sowie  die  Zulassung  von  Arbeiterkontrolleuren.


Die  Debatte  wurde  eröffnet  vom

Ministerpräsidenten  Reichskanzler  Grafen  von  Bülowm:

Meine  Herren,  von  den  beiden  Novellen  zum  Berggesetz,  die  jetzt
den  Gegenstand  der  Beratung  in  diesem  Hohen  Hause  bilden  sollen,
beruht  die  eine  Novelle,  über  den  Betriebszwang,  im  wesentlichen  auf
früheren  Beschlüssen  dieses  Hohen  Hauses.  Die  andere,  die  Novelle
über  die  Arbeiterverhältnisse,  hat  schon  vor  ihrem  Erscheinen  Anlaß
geboten  zu  lebhaften  Erörterungen  in  der  Presse,  in  den  Vereinen,  auch
in  den  parlamentarischen  Körperschaften.  Diese  Erörterungen  waren
nicht  immer  objektiv,  sie  waren  vielfach  beherrscht  von  wirtschaftlichen
oder  Parteiinteressen.  Der  Grund  hierfür  ist  wohl  zum  Teil  in  dem
Zeitpunkt  der  Ankündigung  dieses  Gesetzentwurfs  zu  suchen.  Der  Gesetzentwurf
  wurde  in  Aussicht  gestellt  während  eines  Kampfes,  der  nicht
nur  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer,  sondern  auch  weitere  Kreise  in  zwei
Lager  getrennt  hatte.

Man  hat  den  Gesetzentwurf  ein  Notgesetz,  man  hat  ihn  ein  Gelegenheits-,
  ein  Verlegenheitsgesetz  genannt.  Diese  Bezeichnung  ist  geeignet,
  die  Mißdeutung  hervorzurufen,  als  ob  Anlaß  und  Zweck  der
Ihnen  vorgeschlagenen  Maßnahmen  lediglich  in  einem  angenblicklichen,
gleich  einem  Naturereignis  plötzlich  hereingebrochenen  Notstand  und  in
dessen  Linderung  enthalten  wären.  Dem  gegenüber  muß  ich  zunächst
darauf  hinweisen,  daß  die  Königliche  Staatsregierung  schon  vor  dem
Ausbruch  des  großen  Bergarbeiterstreiks  im  Ruhrrevier  nicht  nur  mit
den  Gesetzentwürfen  beschäftigt  war,  die  das  ungerechtfertigte  Stillegen
von  Zechen  verhindern  und  das  Knappschaftswesen  neu  regeln  sollten.
Es  schwebten  vielmehr  auch  Erwägungen  über  die  gesetzliche  Einführung
einiger  den  Arbeitsvertrag  betreffender  sozialpolitischer  Maßnahmen,  die

1)  Sten.  Ber.  d.  Verhandl.  d.  Hauses  d.  Abg.,  20.  Leg.-Per.,  I.  Session
1904/05,  169.  Sitzung.