Mai  1905.  219

27.  Berggesetzuovelle.
Sitzung  des  Hauses  der  Abgeordneten  vom  26.  Mai  1905.1)

Zur  dritten  Beratung  stand  der  Gesetzentwurf  betreffend  die  Abänderung
einzelner  Bestimmungen  des  Allgemeinen  Berggesetzes  vom  24.  Juni  1865/1892.
Die  Beratung  eröffnete  der

Ministerpräsident  Reichskanzler  Graf  von  Bülow:

Meine  Herren,  wenn  ich  die  dritte  Lesung  der  Berggesetznovelle
mit  einigen  Worten  einleiten  möchte,  so  ist  es  nicht  meine  Absicht,  nochmals
  auf  alle  Kontroversen  einzugehen,  die  in  der  ersten  und  zweiten
Lesung  eingehend  behandelt  worden  sind.  Man  hat  das  Vorgehen  der
Königlichen  Staatsregierung  im  allgemeinen,  man  hat  insbesondere  den
Zeitpunkt  getadelt,  in  welchem  eine  Reform  der  Berggesetzgebung  für
Preußen  in  Aussicht  gestellt  und  sodann  der  Landesvertretung  vorgegeschlagen
  worden  ist.  Die  praktische  Arbeit  dieses  Hohen  Hauses  in
der  Kommission  und  im  Plenum  hat  diese  Vorwürfe  und  Bedenken  mehr
und  mehr  zurücktreten  lassen,  und  ich  will  nicht  weiter  auf  dieselben
zurückkommen.  Aber  das  muß  ich  doch  sagen,  daß  man  der  Königlichen
Staatsregierung  nicht  den  Vorwurf  machen  kann,  sie  habe  in  der  Sache
selbst  nicht  Maß  gehalten,  sie  sei  zu  einseitig,  zu  exzessiv  gewesen  in
dem  Bestreben,  Gerechtigkeit  zu  üben  und  dem  sozialen  Frieden  zu  dienen.

Gewiß,  meine  Herren,  handelt  es  sich  in  dieser  schwierigen,  in  dieser
wirtschaftlich  und  politisch  gleich  schwierigen  Materie  des  Ausgleichs  von
Unternehmer=  und  Arbeiterinteressen,  von  Großkapital  und  Lohnarbeit
im  einzelnen  um  manche  Zweckmäßigkeitsfrage,  hinsichtlich  deren  man
verschiedener  Meinung  sein,  über  die  man  streiten  kann.  Die  Autoren
der  Berggesetznovelle  konnten  sich  nicht  einbilden,  und  sie  haben  sich  nicht
eingebildet,  daß  ihre  Vorschläge  nicht  verbesserungsfähig  wären.  Einige
der  von  der  Kommission  und  dem  Hause  vorgenommenen  Abänderungen
erscheinen  als  Verbesserungen.  Mit  anderen  kann  man  sich  abfinden,
wenn  auch  hier  die  Königliche  Staatsregierung  an  und  für  sich  der
Regierungsvorlage  den  Vorzug  geben  würde.  In  einem  der  wichtigsten
Punkte,  bei  den  Arbeiterausschüssen,  ist  aber  die  Vorlage  in  der  zweiten
Lesung  ein  Torso  geblieben,  während  sie  durch  die  Beschlüsse  der  Kommission
  in  einer  Weise  abgeändert  worden  ist,  welche  den  versöhnlichen,

1)  Sten.  Ber.  d.  Verhandl.  d.  H.  d.  Abg.,  20.  Leg.-Per.,  I.  Session  1904/05,
189.  Sitzung.