224  27.  und  28.  Berggesetznovelle.

was  sind  Entwürfe!  Die  Regierung  hat  euch  nur  leere  Versprechungen
gemacht,  und  die  Sozialdemokratie  behält  recht.
(Sehr  richtig!)

Ich  weiß,  daß  Gesetze  nicht  nur  nach  Stimmungen  gemacht  werden
können,  sondern  daß  die  nüchterne  Prüfung  des  sachlich  Notwendigen
und  Zweckentsprechenden  unter  sorgfältiger  Abwägung  der  Interessen  zu
entscheiden  hat.  Das  ändert  aber  nichts  daran,  daß  in  Preußen  tatsächlich
  seit  Jahrhunderten  die  Fürsorge  für  die  Schwachen  und  Armen
als  staatliche  Pflicht  gegolten  hat.  Unzweifelhaft  ist  auch  dadurch,  daß
im  Namen  der  Königlichen  Staatsregierung  vor  dem  Ende  des  Streiks
bestimmte  gesetzliche  Schutzmaßnahmen  für  die  Bergarbeiter  in  Aussicht
gestellt  sind,  die  Autorität  des  Staates  engagiert  worden.

Als  leitender  Minister  kann  und  darf  ich  nicht  über  die  Linie  hin—
ausgehen,  wo  die  Autorität  der  Königlichen  Staatsregierung  in  einer
Weise  geschädigt  werden  würde,  die  in  einem  monarchischen  Staate  nicht
annehmbar  ist.  Ich  finde  in  den  hier  vorliegenden  Anträgen  Friedberg,
Hitze  und  Stengel,  die  erst  vor  wenigen  Minuten,  in  dem  Augenblick,
wo  ich  den  Saal  betrat,  zu  meiner  Kenntnis  gebracht  worden  sind,  wenn
auch  nicht  der  Form,  so  doch  dem  Inhalt  nach  die  Wiedergabe  dessen,
was  mit  ihrer  Vorlage  die  Königliche  Staatsregierung  bezweckte.  Ich
wende  mich  an  alle  diejenigen,  die  den  sozialen  Frieden  und  die  ruhige
Entwicklung  unserer  inneren  Verhältnisse,  die  die  Aufrechterhaltung  des
Vertrauens  in  unsere  bestehenden  Zustände  wollen  und  erstreben:  mögen
sie  durch  Zustimmung  zu  diesen  Anträgen  in  dieser  so  ernsten  Frage  die
Hand  zur  Verständigung  bieten.

Ich  schließe  mit  dem  Wunsche,  mit  der  Hoffnung,  daß  die  Mehrheit
  dieses  Hohen  Hanuses  die  Verantwortung  für  ein  Scheitern  der
Novelle  nicht  übernehmen  wird.

(Lebhafter  Beifall  in  der  Mitte  und  links.)

28.  Berggesehzuovelle.
Sitzung  des  Herrenhauses  vom  2.  Juni  1905.1)

Der  von  dem  Hause  der  Abgeordneten  unter  Abänderung  der  Regierungsvorlage
  angenommene  Gesetzentwurf,  betreffend  die  Abänderung  einzelner  Bestimmungen
  des  Allgemeinen  Berggesetzes  vom  24.  Juni  1865/1892  (Arbeiterverhältnisse)
  stand  nunmehr  im  Herrenhause  zur  Beratung.  Die  Debatte  eröffnete

–

1)  Sten.  Ber.  d.  Verh.  d.  Herrenhauses  1904/1905,  42.  Sitzung.