Juni  1905.

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S’

Ministerpräsident  Reichskanzler  Graf  von  Bülow:

Meine  Herren,  ich  muß  es  auch  vor  diesem  Hohen  Hause  meinem
Nachbar,  dem  Herrn  Handelsminister,  überlassen,  die  Ihnen  unterbreiteten
  Vorlagen  über  die  Verhältnisse  im  Bergbau  im  einzelnen  klarzulegen
  und  zu  vertreten.  Ich  möchte  aber  nicht  unterlassen,  bei  der
Einbringung  der  in  wirtschaftlicher,  sozialer  wie  in  politischer  Beziehung
gleich  wichtigen  Bergarbeitervorlage  in  aller  Kürze  einige  leitende  Gesichtspunkte
  hervorzuheben.

In  ihrer  gegenwärtigen  Form  ist  diese  Novelle  das  Ergebnis  langwieriger,
  ernster  und  gemeinsamer  Arbeit  der  Königlichen  Staatsregierung
und  des  Hauses  der  Abgeordneten.  Sie  enthält  dasjenige,  was  nach
der  Uberzeugung  beider  Teile  die  Novelle  bringen  muß,  wenn  der  mit
ihr  verfolgte  Zweck  erreicht  werden  soll.  Die  Gründe,  von  denen  sich
die  Königliche  Staatsregierung  bei  ihrem  Vorgehen  wie  bei  der  Einigung
mit  dem  Hause  der  Abgeordneten  hat  leiten  lassen,  habe  ich  vor  gerade
acht  Tagen,  am  vergangenen  Freitag,  bei  der  dritten  Lesung  der  Novelle
im  Hause  der  Abgeordneten  näher  dargelegt.  Ich  bitte  aber  um  die-Erlaubnis,
  der  Beratung  dieses  Hohen  Hauses  einige  allgemeine  Bemerkungen
  vorausschicken  zu  dürfen.

Man  hat  der  Königlichen  Staatsregierung  vorgeworfen,
daß  sie  während  des  Streiks  gesetzliche  Maßnahmen  zum
Schutze  der  Bergarbeiter  in  Aussicht  gestellt  hat.  Ich  erwidere
darauf,  daß  die  Königliche  Staatsregierung  nichts  versprochen  hat  und
daß  die  Königliche  Staatsregierung  Ihnen  nichts  vorschlägt,  was  nicht
schon  in  der  Hauptsache  seit  16  Jahren  als  berechtigte  Forderung
anerkannt  ist.  Die  Königliche  Staatsregierung  hat  den  Bergleuten
nicht  die  Erfüllung  während  des  Streiks  entstandener  ungerechtfertigter
Forderungen  in  Aussicht  gestellt,  sondern  nur  angekündigt,  daß  eine
gesetzliche  Regelung  der  Verhältnisse  erfolgen  solle,  deren  Anderung
schon  seit  längerer  Zeit  als  nützlich  und  notwendig  erachtet  worden  war.
Die  Ihnen  jetzt  vorgeschlagenen  Neuerungen  halten  sich  in  den  Grenzen
unserer  bisherigen  sozialpolitischen  Gesetzgebung.  Von  unnötigen  Eingriffen
  in  die  Rechte  der  Arbeitgeber  und  in  das  Arbeitsverhältnis,
insbesondere  von  irgendwelcher  Bestimmung  über  die  Lohnfrage  ist  abgesehen
  worden.  Was  die  Bestimmung  über  die  Arbeitszeit  angeht,  so
ist  von  der  Einführung  eines  Maximalarbeitstags  keine  Rede.  Die
Höchstdauer  der  Arbeitszeit  soll  nur  insoweit  festgesetzt  werden,  als  dies
notwendig  ist,  damit  nicht  unter  exzeptionellen  Arbeitsbedingungen  durch
eine  übertriebene  Ausdehnung  der  Arbeitszeit  die  Gesundheit  der  Arbeiter

Penzler,  Fürst  Bülows  Reden  2c.  II.  15