228  28.  Berggesetznovelle.

eine  große  soziale  Aufgabe  zu  lösen.  Er  wird  den  Beweis  erbringen,
daß  die  Königliche  Staatsregierung  recht  hat,  die  bergbaulichen  Verhältnisse
  der  preußischen  Landesgesetzgebung  vorzubehalten.  Er  wird
beweisen,  wie  falsch  es  ist,  zu  behaupten,  daß  ein  nicht  aus  gleichen,
direkten  und  geheimen  Wahlen  hervorgegangenes  Parlament  nicht  auch
Arbeiterverhältnisse  und  Arbeiterforderungen  mit  freiem  Blick  und  ohne
Vorurteil  behandeln  könne.  Ein  lateinisches  Wort  sagt:  disce  ab  hoste.
Ich  glaube,  daß  es  in  der  Sozialdemokratie  keinen  einzigen  denkenden
Kopf  gibt,  der  nicht  brennend  wünscht,  daß  diese  Vorlage  gerade  in
diesem  Hohen  Hause  scheitern  oder  versanden  möge.  Die  Sozialdemokratie
lauert  förmlich  auf  einen  solchen  Ausgang  der  Dinge;  das  können  Sie
schon  aus  dem  Indianergeheul  entnehmen,  das  die  sozialdemokratische
Presse  erhob,  als  die  Möglichkeit  einer  Verständigung  zwischen  der
Königlichen  Staatsregierung  und  dem  Hause  der  Abgeordneten  in  den
Bereich  der  Möglichkeit,  in  den  Bereich  der  Wahrscheinlichkeit  rückte.
Die  Sozialdemokratie  möchte  den  Bergleuten  höhnisch  sagen  können:  das
habt  ihr  nun  von  eurem  Vertrauen  auf  die  Regierung,  von  eurem  Glauben
an  die  Monarchie!  Dagegen  wird  die  Annahme  der  Vorlage  nach  der
wohlerwogenen,  bestimmten  Ansicht  der  Königlichen  Staatsregierung  der
Sozialdemokratie  zum  Nachteil,  einer  ruhigen  inneren  Fortentwicklung,
dem  sozialen  Frieden  und  der  Monarchie  zum  Vorteil  gereichen.  Sie
liegt  in  der  gleichen  Richtung  der  treuen  Fürsorge  für  die  Hilfsbedürftigen,
  welche  die  Begründer  Brandenburgs,  Preußens  und  des  Reiches
stets  für  eine  ihrer  vornehmsten  Pflichten  erachtet  haben.  Im  Interesse
des  Landes,  im  Interesse  der  Monarchie  bitte  ich  dieses  Hohe  Haus
um  die  Annahme  der  Vorlage.

(Lebhaftes  Bravo.)

Im  Verlauf  der  Debatte  kam  der  Graf  Bülow  dann  noch  einmal  zum  Worte;
über  welche  Punkte,  ergibt  sich  aus  seinen  Ausführungen  selbst.

Ministerpräsident  Reichskanzler  Graf  von  Bülow:

Meine  Herren,  ich  werde  auf  das  Stillegungsgesetz  nicht  näher  eingehen
  ans  den  eben  von  dem  Herrn  Präsidenten  hervorgehobenen
Gründen.:)  Wenn  aber  der  Herr  Graf  von  Tiele-Winckler  gesagt  hat,

2)  Der  Präsident  hatte  die  Absicht  kundgegeben,  jedes  der  drei  Gesetze:
Arbeitergesetz,  Betriebszwanggesetz  und  Mutungsgesetz  getreunt  zu  behandeln  und
demgemäß  gebeten,  auch  bei  der  allgemeinen  Vorbesprechung  zu  jedem  der  drei
Gesetze  nur  dann  das  Wort  zu  nehmen,  wenn  es  aufgerufen  wäre.