232  28.  und  29.  Berggesetznovelle.

achtliche  Tätigkeit  unter  Beschränkung  auf  die  Verhältnisse  des  eigenen
Werks,  bleibende  wirtschaftliche  Abhängigkeit  der  Arbeiter  von  dem
Unternehmer.

Von  allen  Herren  Vorrednern  ist  das  weite  Gebiet  der  Sozialpolitik
  erörtert,  ist  unser  Verhältnis  zur  Sozialdemokratie  berührt
worden.  Im  Inland  und  Ausland  wird  anerkannt,  daß  Deutschland
in  der  Sozialpolitik  an  erster  Stelle  steht.  Wir  folgen  —  ich  habe
eben  daran  erinnert  —  nur  dem  Beispiele  unseres  alten  Kaisers  und  seines
Kanzlers,  wenn  wir  in  der  Fürsorge  für  die  Armen  und  Schwachen
nicht  erlahmen.  Vieles  ist  schon  auf  diesem  Gebiet  erreicht  worden,
manches  und  großes  steht  uns  zu  tun  noch  bevor.  Ich  sage  offen,  ich
würde  es  für  unverantwortlich,  ich  würde  es  gerade  für  einen  Akt
moralischer  Mutlosigkeit  der  Staatsregierung  und  des  Reichskanzlers
halten,  wenn  sie  sich  durch  die  Furcht  vor  der  Sozialdemokratie  abhalten
ließen,  eine  weite  und  richtige  Sozialpolitik  weiter  zu  treiben.  Ich  sage:
eine  weite  Sozialpolitik;  denn  ich  glaube,  daß  unsere  Sozialpolitik  sich
nicht  allein  auf  die  Arbeiter  zu  beschränken  hat,  sondern  daß  wir  zu
sorgen  haben  für  alle  Schutzbedürftigen,  soweit  das  ohne  Uberspannung
unserer  Kräfte  möglich  ist.

(Sehr  richtig!)

Wir  müssen  vorsichtig  —  vorsichtig"  —  nach  festgestecktem  Ziele  weitergehen.
  Jede  Uberhastung  wäre  vom  AUbel.  Vor  allem  müssen  wir  als
Vorbedingung  hierfür  die  dringend  notwendige  Vereinigung  der
getrenuten  Organisationen  der  Arbeiterversicherung  durchführen.
  Meine  Herren,  Regierung  und  Volksvertretung  haben  die
Pflicht,  nach  Möglichkeit  die  Klassengegensätze  zu  mildern  und  auf  eine
friedliche  Lösung  der  großen  wirtschaftlichen  und  sozialen  Probleme  hinzuwirken.
  Je  gewissenhafter  sie  diese  Pflicht  erfüllen,  um  so  mehr  sind
sie  auch  berechtigt  und  verpflichtet,  den  Kampf  aufzunehmen  gegen  diejenigen
  Elemente,  die  nicht  aufbauen,  sondern  zerstören  wollen  und  die
die  sozialen  Gegensätze  benutzen  zur  Erreichung  ihrer  auf  den  Umsturz
der  bestehenden  Verhältnisse  und  auf  den  Umsturz  der  Verfassung  gerichteten
  politischen  Zwecke.  Dieser  Kampf  kann  kommen,  aber  er
muß  im  richtigen  Augenblicke,  auf  dem  richtigen  Felde  und  mit  den
richtigen  Waffen  geführt  werden.  Bis  dahin  halte  ich  es  für  meine  Aufgabe,
  aber  auch  zugleich  für  meine  unabweisbare  Pflicht,  dafür  zu
sorgen,  daß  die  bestehenden  Gesetze  mit  Festigkeit  und  ohne  Zögern
angewandt  werden  und  keinen  Zweifel  darüber  zu  lassen,  daß
die  Sozialdemokratie  nicht  eine  berechtigte  Institution  im