234  29.  Berggesetznovelle.

Ministerpräsident  Reichskanzler  Fürst?)  von  Bülow:

Meine  Herren,  ich  möchte  vor  allem  meinem  Bedauern  darüber
Ausdruck  geben,  daß  ich  durch  dringende  Besprechungen  davon  abge—
halten  worden  bin,  der  heutigen  Debatte  von  Anfang  an  beizuwohnen.
Dieses  mein  Bedauern  bezieht  sich  nach  dem,  was  ich  gehört  habe,  vor
allem  auf  die  hervorragenden  Ausführungen  des  von  uns  allen  gleich
hochverehrten  Grafen  Botho  zu  Eulenburg,  Ausführungen,  deren  Grundzüge
  und  Ziele  mit  meinen  politischen  Uberzeugungen  übereinstimmen.
Die  Darlegungen  auch  der  anderen  Herren,  die  heute  das  Wort  ergriffen
  haben,  scheinen  so  anregend  und  interessant  gewesen  zu  sein,  daß
die  Versuchung  für  mich  nahe  liegt,  auf  die  mannigfachen  zur  Sprache
gebrachten  Fragen  näher  einzugehen.  Wenn  ich  mich  dessen  enthalte,
so  geschieht  dies  vor  allem,  weil  ich  den  Gang  der  Debatte  nicht  aufhalten
  möchte.  Andererseits  habe  ich  sowohl  in  diesem  Hohen  Hause
wie  im  Hause  der  Abgeordneten  manche,  vielleicht  die  meisten  der  heute
entwickelten  Bedenken  und  Zweifel  zu  widerlegen  mich  bemüht  und
möchte  nicht  in  Wiederholungen  verfallen.  Ich  werde  mich  deshalb  auf
einige  kurze  Bemerkungen  beschränken.

Die  Bedenken  auch  des  Vorredners,  des  Herrn  Schmieding,  gegen
die  Bergarbeiternovelle  haben  sich  weniger  gegen  die  einzelnen  Bestimmungen
  dieses  Gesetzentwurfs  gerichtet  als  gegen  seine  Gesamttendenz
und  namentlich  gegen  seine  Zweckmäßigkeit  im  Hinblick  auf  den  Zeitpunkt
  der  Einbringung.  Herr  Schmieding  hat  die  Gefährlichkeit  der
einzelnen  Bestimmungen  der  Arbeiternovelle  nicht  in  den  Vordergrund
geschoben.  Der  Kernpunkt  seiner  Ausführungen  bildete  die  Auffassung,
daß  es  sich  bei  diesem  Streik  überhaupt  nicht  um  einen  wirtschaftlichen,
sondern  um  einen  rein  politischen  Kampf  gehandelt  hätte;  die  Arbeitnehmer
  wären  im  vollsten  Unrecht  und  die  Arbeitgeber  durchaus  im
Rechte  gewesen.  Meine  Herren,  ich  glaube,  daß  der  geehrte  Herr  Vorredner
  damit  in  denselben  Fehler  verfallen  ist,  den  man  gerade  von
seiner  Seite  während  des  Streiks,  und  nicht  ganz  mit  Unrecht,  der
öffentlichen  Meinung  gemacht  hat.  Es  ist  einseitig,  es  ist  nicht  objektiv,
in  diesem  Falle  die  Arbeitgeber  als  völlige  Engel  hinzustellen,  die
in  der  frivolsten  Weise  bedroht  und  angegriffen  worden  wären.  Ebensowenig
  wie  ich  jemals  die  Schuld  und  den  Kontraktbruch  der  Arbeitnehmer
  verteidigt  oder  beschönigt  habe,  kann  ich  zugeben,  daß  bei  diesem

2)  Der  Reichskanzler  war  am  6.  Juni  1905  in  den  prenßischen  Fürstenstand
erhoben  worden.