Juni  1905.  235

Streik  das  Verhalten  der  Arbeitgeber  ganz  einwandfrei  gewesen  wäre
und  sie  den  Streik  nicht  hätten  vermeiden  können.

Im  übrigen,  meine  Herren,  habe  ich  auch  sonst  kein  Hehl  daraus
gemacht,  daß  ich  manche  Bedenken  verstehe,  die  gegen  die  Vorlage  erhoben
  worden  sind.  Aber  die  Gründe,  welche  die  Annahme,  die  unveränderte
  Annahme  der  Arbeiternovelle  politisch  nützlich  und  politisch  notwendig
  erscheinen  lassen,  überwiegen  doch  bei  weitem.  Es  handelt  sich
darum,  eine  von  der  Königlichen  Staatsregierung  nun  einmal  gegebene
Zusage  einzulösen,  das  Vertrauen  der  monarchisch  gesinnten  Bergarbeiter
auf  den  Schutz  des  Staates  und  in  seine  Macht  nicht  zu  erschüttern,
die  Autorität  der  Staatsgewalt  aufrechtzuerhalten.  Es  handelt  sich
darum,  daß  das  Hohe  Haus,  wie  es  das  Abgeordnetenhaus  schon  getan
  hat,  zeigt,  daß  es  große  sozialpolitische  Aufgaben  lösen  kann,  daß
es  der  Sozialdemokratie  keine  Triumphe  gönnt  und  ihre  Voraussagen
Lügen  strafen  will.  Das  wird  —  und  darin  stehe  ich  gerade  auf  dem
entgegengesetzten  Standpunkt  wie  der  Herr  Vorredner  —  nicht  durch
die  Verwerfung,  sondern  durch  die  Annahme  der  Vorlage  erreicht
werden.  Daß  in  unserm  bedeutendsten  Montanbezirke  die  Verhältnisse
auf  ein  gesetzgeberisches  Eingreifen  hindrängen,  das,  meine  Herren,  hat
erst  vor  wenigen  Tagen  ein  Blatt  hervorgehoben,  dem  weder  schwächliche
  Nachgiebigkeit  gegenüber  der  Sozialdemokratie  noch  besondere  Vorliebe
  für  gewagte  sozialpolitische  Experimente  nachgesagt  werden  kann.
Die  „Deutsche  Tageszeitung“  führte  vor  einigen  Tagen  aus,  man  könne
den  Anlaß  bedauern,  der  zu  der  Zusage  an  die  Berglente  geführt  habe:
unbestreitbar  aber  sei,  daß  Mißstände  vorhanden  wären,  welche  der  Remedur
  bedürften.  Diese  Mißstände  wollen  wir  in  Preußen  und  mit  der
preußischen  Landesgesetzgebung  beseitigen.

Herr  Vopelius  hat  an  mich  das  Ersuchen  gerichtet,  ich  möchte  die
Erklärung  abgeben,  daß  das  Bergrecht  weder  direkt  noch  durch  Einfügung
  in  die  Gewerbeordnung  zum  Gegenstande  der  Reichsgesetzgebung
gemacht  werden  soll.  Ich  habe  sowohl  in  diesem  Hause  wie  im  Hause
der  Abgeordneten  niemals  einen  Zweifel  darüber  gelassen,  wie  lebhaft
die  Königliche  Staatsregierung  wünscht,  das  Bergrecht  der  preußischen
Landesgesetzgebung  zu  erhalten.  Ich  habe  mich  in  demselben  Sinne  mit
großem  Nachdruck  auch  im  Reichstag  ausgesprochen.  In  diesem  ihrem
Bestreben  muß  die  Königliche  Staatsregierung  aber  auch  von  den  beiden
Häusern  des  Landtags  unterstützt  werden.  Wenn  Herr  Vopelius  die
Berggesetzgebung  dem  preußischen  Landtag  erhalten  will,  möge  er  für
die  Bergarbeiternovelle  stimmen;  das  ist  der  sicherste  Weg  dazu.  Es