Dezember  1905.  239

staaten  zu  ungedeckten  Matrikularbeiträgen  herangezogen  werden.  Das
war  früher  die  Ausnahme  und  steht  in  direktem  Gegensatze  zu  dem  von
dem  Fürsten  Bismarck  stets  vertretenen  Grundsatz,  daß  das  Reich,
nachdem  es  die  Einzelstaaten  in  ihrem  Stenerrechte  stark  beschränkt  hat,
nicht  zu  ihrem  Kostgänger,  sondern  zu  ihrem  Versorger  gemacht  werden
müsse.  Noch  im  Jahre  1879  konnte  Fürst  Bismarck  mit  Stolz  hervorheben:

Jetzt  ist  das  Reich  nicht  mehr  ein  lästiger  Kostgänger  der  Einzelstaaten,
  sondern  ein  Kostgänger,  der  ein  gutes  Kostgeld  zahlt  und
darüber  hinaus  sich  freigiebig  erweist;  es  ist  ein  Kostgänger  wie
ein  König,  der  bei  einem  Privatmann  wohnt.
Meine  Herren,  aus  dem  König  ist  nach  und  nach  ein  armer

Reisender  geworden  *1-(Heiterkeit),


der  mit  großer  Hartnäckigkeit  als  höchst  unerwünschter  Gast  an  die  Tür
der  Einzelstaaten  klopft,  um  sich  seinen  Lebensunterhalt  zu  fordern.
In  den  Begründungen  zum  Tabakssteuergesetzentwurf  vom  9.  Februar
  1878  und  zum  Zolltarifgesetzentwurf  vom  13.  April  1879  wurde
wörtlich  als  Ziel  bezeichnet,
daß  durch  Vermehrung  der  eigenen  Einnahmen  des  Reichs  eine
Entwicklung  eingeleitet  werde,  welche  eine  Entlastung  des  Budgets
der  Einzelstaaten  herbeiführt,  so  daß  es  den  letzteren  dadurch
ermöglicht  wird,  drückende  Steuern  zu  beseitigen  beziehungsweise
zu  ermäßigen,  oder  wenn  sie  dies  für  angezeigt  halten,  einzelne
dazu  geeignete  Steuern  den  Provinzen,  Kreisen  und  Gemeinden
ganz  oder  teilweise  zu  überlassen.
Als  Zweck  und  Ziel  jeder  Reichsfinanzreform  wird  hier  die  Entlastung
der  Einzelstaaten  hingestellt,  und  mit  vollem  Rechte  fügte  damals  am
27.  Mai  1879  Fürst  Bismarck  im  Reichstage  hinzu:
Das  Reich  erhält,  wenn  Sie  die  Finanzzölle  nicht  bewilligen,  doch
sein  Geld.  Für  das  Reich  ist  es  einerlei,  ob  die  Einkünfte,  die
wir  haben,  aus  den  Matrikularbeiträgen  der  Einzelstaaten  kommen,
oder  aus  den  Zöllen  des  Reichs.  Das  sieht  man  dem  Taler
nicht  mehr  an,  wenn  er  in  die  Reichskasse  kommt;  es  ist  vielmehr
nur  im  Interesse  der  Einzelstaaten,  daß  ich  die  Finanzfrage  so
oft  akzentuiere.
Die  Interessen  der  Einzelstaaten  erfordern  gebieterisch,  daß  sich
die  Matrikularbeiträge  in  mäßigen  und  besonders  festen  Grenzen  halten: