240  30.  Reichsfinanzreform.

sonst  gehen  die  Einzelstaaten  an  den  Matrikularbeiträgen  einfach  zu—
grunde.

Ich  habe  hier  zwei  bemerkenswerte  Aussprüche  vor  mir  liegen,  die
bei  der  Beratung  der  Bundesverfassung  der  damalige  Reichstagsabgeordnete
  und  spätere  Finanzminister  von  Miquel  getan  hat.  Herr  von  Migquel,
an  den  wir  uns  ja  noch  alle  lebhaft  erinnern,  sagte  damals:

Der  Bund  führt  eine  Lastenverteilung  ein,  welche  allen  Grundsätzen
  der  Volkswirtschaft  geradezu  ins  Gesicht  schlägt.  Er  verweist
  im  wesentlichen  zurück  ins  Mittelalter,  zu  den  ersten  Anfängen
  der  Steuergesetzgebung.  Er  führt  die  Kopfsteuer  ein,  und
damit  ist  das  Steuersystem  des  Bundes  nach  meiner  Meinung
verworfen.

Meine  Herren,  das  mag  zu  scharf  sein,  aber  unbedingt  recht  behalten
hat  Herr  von  Miquel,  wenn  er  damals  hinzufügte:

Eine  Vorlage,  welche  100  000  Einwohner  von  Bremen  gleichmäßig

  trifft  wie  100  000  Einwohner  des  Thüringer  Waldes,

eine  solche  Art  der  Umlegung  der  Lasten  kann  unmöglich  die

dauernde  Basis  des  Steuersystems  des  Bundes  sein.

(Sehr  richtig!  rechts.)

Eine  solche  Vorlage  wird  neben  ihrer  Ungleichheit  die  Budgets

sämtlicher  Einzelstaaten  in  eine  ganz  heillose  Anarchie  und  Verwirrung

  stürzen.
Diese  Prophezeiung,  meine  Herren,  ist  auf  dem  Wege,  sich  zu  erfüllen.
Wenn  wir  die  Matrikularbeiträge  auch  nicht  ganz  abschaffen  können,
so  muß  doch  die  Reichsgesetzgebung  Vorsorge  treffen,  daß  sich  diese
Matrikularbeiträge  in  gewissen  Grenzen  halten.  Bei  dem  Etat  von
1902  ist  in  diesem  Hohen  Hause  eingehend  erörtert  worden,  daß  die
Bundesstaaten  nicht  imstande  sind,  mehr  als  höchstens  24  Millionen  Mark
jährlich  an  ungedeckten  Matrikularbeiträgen  aufzubringen.  Um  die
Etats  der  letzten  Jahre  zu  balanzieren,  mußte  der  über  diese  Summe
von  24  Millionen  hinausgehende  Betrag  den  Bundesstaaten  entweder
gestundet,  oder  durch  Anleihe  aufgebracht  werden.  Die  Stundung  hat
aber  nur  dann  Erfolg,  wenn  sich  die  Verhältnisse  innerhalb  des  Etatsjahres
  günstiger  gestalten,  als  bei  der  Aufstellung  angenommen  werden
konnte.  Die  Deckung  durch  Anleihe  soll  nur  im  äußersten  Notfalle
geschehen  und  ist  bisher  vom  Reichstag  nur  einmal  genehmigt  worden.

Meine  Herren,  wenn  es  schon  in  hohem  Grade  unwirtschaftlich  ist,
unwirtschaftlich  für  einen  Privatmann  und  unwirtschaftlich  für  einen