244  30.  Reichsfinanzreform.

Mangel  an  Mitteln  bisher  nicht  in  Angriff  genommen  werden  konnten
und  doch  dringend  der  Erledigung  harren.  Ich  verweise  in  dieser  Beziehung
  auf  die  organische  Schuldentilgung,  ich  verweise  auf  die  Ausführung
  des  Militärpensionsgesetzes  mit  seinen  etwaigen  Rückwirkungen
auf  die  Pensionsverhältnisse  der  Zivilbeamten.  Ich  verweise  auf  die
Beseitigung  des  Personalservises  der  Offiziere  und  Militärbeamten,  ich
verweise  auf  die  dringend  notwendige  Vermehrung  der  Marine,  ich
verweise  auf  die  dringend  notwendige  Sanierung  des  Reichsinvalidenfonds.


Es  ist  nicht  das  erste  Mal,  meine  Herren,  daß  wir  uns  bemühen,
Ordnung  in  die  Reichsfinanzen  zu  bringen,  um  die  Mißstände  zu  beseitigen,
  auf  die  ich  soeben  hingewiesen  habe.  Ich  will  die  mannigfachen
ganz  oder  teilweise  mißglückten  Anläufe  nicht  rekapitulieren,  die  von
1869  bis  heute  in  dieser  Richtung  gemacht  worden  sind.  Das  Gesetz
vom  14.  Mai  1904  hat  in  formeller  Beziehung  zweifellos  Erfolge  gehabt,
  seine  materiellen  Wirkungen  waren  geringer,  weil  der  Hauptübelstand
  in  unseren  Finanzen  bestehen  blieb,  nämlich,  daß  die  ordentlichen
Einnahmen  nicht  ausreichen  zur  Deckung  der  ordentlichen  Ausgaben.
Daß  die  Beseitigung  dieses  Ubelstandes  ohne  Gefährdung  der  Sicherheit
und  des  Wohlstandes  des  Reiches,  ohne  die  Preisgabe  wichtiger  Kulturaufgaben
  nicht  anders  zu  erreichen  ist  als  durch  neue  Steuern,  ist  die
wohl  erwogene  und  fest  begründete  Uberzeugung  aller  Verbündeten  Regierungen.
  Gewiß,  meine  Herren,  kommt  die  Finanzreform  im  wesentlichen
heraus  auf  Einführung  neuer  Steuern,  die  Erhöhung  der  bestehenden;
wenn  wir  aber  für  die  wachsenden  Ausgaben  nicht  vermehrte  Einnahmen
nötig  hätten,  dann  brauchten  wir  überhaupt  keine  Reichsfinanzreform.

(Heiterkeit.)
Wer  aber  das  wachsende  Mißverhältnis  zwischen  Einnahmen  und  Ausgaben
  zugibt  —  und  das  kann  niemand  leugnen  —,  der  muß  auch  für
die  neuen  Steuern  eintreten.  Da  heißt  es  für  die  Verbündeten  Regierungen
  und  für  dieses  Hohe  Haus:  „Es  fehlt  an  Geld,  nun  gut,  so
schaff  es  denn!“  .

Meine  Herren,  der  zur  Deckung  des  Fehlbetrags  und  der  dringendsten
  neuen  Ausgaben  notwendige  Gesamtbetrag  ist,  wie  in  den  An—
lagen  spezialisiert  worden  ist,  auf  rund  250  Millionen  zu  veranschlagen.
Von  dieser  Summe  werden  mutmaßlich  nur  75  Millionen,  von  denen
50  Millionen  bereits  gesetzlich  für  die  Witwen=  und  Waisenversorgung
der  Arbeiter  festgelegt  worden  sind,  durch  die  Mehreinnahmen  aus  den
Zöllen  gedeckt  werden  können.  Um  den  noch  fehlenden  Betrag  möglichst