Dezember  1905.  255

Meine  Herren,  was  nun  die  Marokkofrage  angeht,  so  kann  ich
Ihnen  in  dieser  Beziehung  keine  neuen  Tatsachen  vorführen.  Ich  kann
auch  nicht  alles  sagen,  was  die  Akten  enthalten.  Es  erscheint  mir  aber
durchaus  angemessen  und  berechtigt,  daß  die  Vertretung  des  deutschen
Volkes  weiß,  wie  der  verantwortliche  Leiter  unserer  auswärtigen  Politik
zu  einer  Frage  steht,  die  über  ihren  unmittelbaren  materiellen  Wert
hinaus  die  internationale  Stellung  des  Reichs  berührt  und  ernste
Schwierigkeiten  geschaffen  hat.  Ich  glaube,  das  geschieht  am  besten,
indem  ich  Ihnen  in  ganz  einfachen  Linien  ein  Bild  der  Entwicklung
dieser  Frage  gebe.

Es  ist  Ihnen  bekannt,  daß  Deutschland  schon  zur  Zeit  der  Madrider
Konferenz,  also  vor  25  Jahren,  in  Marokko  keine  Sondervorteile  suchte,
sondern  wie  damals  alle  übrigen  Mächte  eine  ruhige  und  unabhängige
Entwicklung  des  scherifischen  Reichs  begünstigte.  Indem  wir  an  diesem
Standpunkt  festhielten,  konnte  eine  deutsche  Aktion  wegen  Marokko  nur
defensiver,  nicht  aggressiver  Natur  sein.  Also  keine  territorialen  Erwerbungen
  in  Marokko,  wohl  aber  Achtung  vor  den  bestehenden  Verträgen,
  Achtung  unserer  politischen  Stellung  zu  Marrokko  als  einem
unabhängigen  Staat,  Achtung  unserer  wirtschaftlichen  Gleichberechtigung
in  Marokko.

Nun  hatten  Anfang  April  vergangenen  Jahres  England  und  Frankreich
  wegen  überseeischer  Fragen  ein  Abkommen  miteinander  geschlossen.
In  bezug  auf  Marokko  bedeutete  dieses  Abkommen  eine  Desinteressierung
Englands  zugunsten  Frankreichs.  England  verpflichtete  sich  durch  dieses
Abkommen,  Frankreich  in  Marokko  freie  Hand  zu  lassen.  Selbstverständlich
  haben  wir  niemals  der  englischen  Regierung  das  Recht  bestritten,
  ebensowenig  wie  später  der  spanischen,  über  die  marokkanischen
Interessen  ihrer  Untertanen  nach  Gutdünken  zu  verfügen.  Aber  deutsche
Rechte  konnten  durch  ein  englisch-französisches  Abkommen
nicht  aufgehoben  werden.

(Sehr  richtig!  bei  den  Liberalen,  in  der  Mitte  und  rechts.)

Diese  unsere  Rechte  ergaben  sich  aus  der  zwischen  den  größeren  europäischen
  Staaten,  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  und  Marokko
am  3.  Juli  1880  zu  Madrid  abgeschlossenen  Konvention  und  aus  dem
deutsch-marokkanischen  Handelsvertrag  vom  1.  Juni  1880.  Hauptsächlich
  kam  der  Artikel  17  der  Madrider  Konvention  in  Betracht,  durch
welchen  Marokko  allen  auf  der  Madrider  Konferenz  vertretenen  Mächten
das  Recht  der  Behandlung  als  meistbegünstigte  Nation  eingeräumt  hat.