256  30.  Reichsfinanzreform:  Auswärtige  Lage.

Wenn  also  Frankreich  auf  Grund  des  französisch-englischen  Abkommens
in  Marokko  Sonderrechte  erwerben  wollte,  welche  mit  dem  Meistbegünstigungsrecht
  der  anderen  Staaten  in  Widerspruch  stehen,  so  hatte
es  nicht  nur  die  Zustimmung  von  Marokko,  sondern  auch  diejenige  der
übrigen  Signatarmächte  einzuholen.

(Lebhafte  Zustimmung.)

Pacta  sunt  servanda.  Wir  hatten  ein  vertragsmäßiges  Recht
darauf,  bei  einer  Neugestaltung  der  Verhältnisse  in  Marokko

mit  gehört  zu  werden.
(Sehr  richtig!)

Unsere  Handelsinteressen  in  Marokko  sind  zu  erheblich,  als  daß  wir
eine  Entwicklung  der  Dinge  hätten  zulassen  können,  an  deren  Ende  die
vollständige  Abschließung  von  Marokko  stand.  Wir  haben  ein  erhebliches
Interesse  daran,  daß  die  noch  freien  Gebiete  in  der  Welt  nicht  noch
weiter  eingeschränkt  werden

(lebhafter  Beifall),

und  daß  der  Betätigung  unserer  Industrie  und  der  Ausbreitung  unseres
Handels  in  einem  kommerziell  wichtigen  und  zukunftsreichen  Lande  die
Wege  nicht  verschlossen  werden.  Und  wenn  gesagt  worden  ist,  diese
unsere  Handelsinteressen  wären  nicht  erheblich  genug,  um  eine  ernsthafte
Vertretung  zu  rechtfertigen,  so  erwidere  ich  darauf,  daß  jedes  Land
das  Recht  hat,  selbst  zu  entscheiden,  wie  hoch  es  den  Wert
solcher  seiner  Interessen  schätzen  will.

(Lebhafte  Zustimmung.)

Jedenfalls  trifft  das  „minima  non  curat  praetor-  nicht  auf
Angelegenheiten  zu,  bei  denen  das  Vertragsrecht  und  das
Ansehen  eines  Landes  in  Frage  kommen.

Meine  Herren,  ich  hätte  lebhaft  gewünscht,  daß  die  Verständigung
mit  Frankreich  über  die  Vereinigung  unserer  vertragsmäßigen  Rechte  in
Marokko  mit  dem  französisch-englischen  Abkommen  sich  rasch,  glatt  und
geräuschlos  vollzogen  hätte.  Von  diesem  Wunsche  geleitet,  habe  ich  mich
vor  diesem  Hohen  Hause  bald  nach  dem  Abschluß  des  englisch-französischen
  Abkommens  über  Marokko  in  entgegenkommender  und  versöhnlicher
Weise  ausgesprochen.  Ich  hob  damals  hervor,  wir  brauchten  bis  auf
weiteres  nicht  anzunehmen,  daß  unsere  Interessen  und  Rechte  in  Marokko
  verletzt  werden  würden.  Ich  betonte,  wir  hätten  keinen  Grund,
a  priori  zu  glauben,  daß  dem  englisch-französischen  Abkommen  eine