Dezember  1905.  259

sofern  Frankreich  nicht  den  Rechtsboden  verlassen  und  lediglich  die
Machtfrage  stellen  will.

Was  England  und  auch  Spanien  angeht,  so  bestreiten  wir  keiner
der  beiden  Regierungen  das  Recht,  über  die  marokkanischen  Interessen
  ihrer  Untertanen  für  Gegenwart  und  Zukunft  nach  Gutdünken
  zu  verfügen.  Wir  glauben  aber  nicht,  daß  eine  der  beiden
den  Anspruch  erhebt,  gleichzeitig  über  die  Interessen  der  Angehörigen
  der  übrigen  Vertragsstaaten,  z.  B.  über  die  Deutschen,  zu
disponieren.  Diese  unsere  Annahme  wird  gestützt  durch  den  Artikel
des  englisch-französischen  Vertrags,  wo  die  Erhaltung  des  status
duo  ausdrücklich  vorgesehen  ist.

Es  werden  jetzt  in  der  englischen  Presse  große  Anstrengungen
gemacht,  um,  wie  dies  übrigens  schon  seit  Jahren  gebräuchlich  ist,
der  deutschen  Politik  allerlei  düstere  Pläne  unterzuschieben.  Auf
unsere  Lage  paßt  der  Spruch:  Cet  animal  est  très  méchant.
duand  on  l’attaque  il  se  defend.  Wir  treten  für  unsere  Interessen
  ein,  über  welche  anscheinend  ohne  unsere  vertragsgemäße
Zustimmung  verfügt  werden  soll.  Die  Bedentung  der  Interessen
ist  dabei  Nebensache.  Derjenige,  welchem  Geld  aus  der  Tasche
genommen  werden  soll,  wird  sich  immer  nach  Möglichkeit  wehren,
gleichviel,  ob  es  sich  um  5  Mark  oder  um  5000  handelt.

(Zuruf  und  Heiterkeit.)

Daß  wir  wirtschaftliche  Interessen  in  Marokko  haben,  bedarf
keines  Beweises.  Wenn  wir  dieselben  stillschweigend  preisgeben,
so  ermuntern  wir  damit  die  zuschauende  Welt  zu  ähnlichen  Rücksichtslosigkeiten
  gegen  uns  bei  den  anderen,  vielleicht  größeren

Fragen.
(Sehr  richtig!)

Euere  Exzellenz  werden  also  da,  wo  Sie  eine  Besprechung  der
Marokkopolitik  für  angezeigt  halten,  sagen  können,  daß  Deutschland
  in  Marokko  für  die  Interessen  seiner  Reichsangehörigen  eintritt,
  welche  dort  identisch  sind  mit  den  Interessen  der  Angehörigen
aller  übrigen  Vertragsstaaten  und  mit  der  Erhaltung  der  offenen
Tür.  Ferner,  daß  Deutschland  nicht  die  Absicht  hat,  bei  diesem
Anlaß  durch  Sonderverhandlungen  sich  Sondervorteile,  welcher
Art  es  auch  sei,  in  Marokko  oder  anderswo  zu  verschaffen.

(Lebhafter  Beifall.)

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