Dezember  1905.  265

meinerseits  hinweisen  auf  die  besondere  Dringlichkeit  und  besondere
Wichtigkeit  des  Eisenbahnbaues  von  Lüderitzbucht  nach  Kubub.
(Sehr  gut!)
Indem  dieses  Hohe  Haus  diese  Vorlage  mit  möglichster  Beschleunigung
erledigt,  wird  es  sich  nicht  nur  den  Dank  unserer  Kolonisten  und  unserer
braven  Truppen  verdienen,  sondern  auch  im  Sinne  einer  weisen  und
vorschauenden  Sparsamkeit  handeln.
(Sehr  richtig!  rechts.)

Aus  den  Vorgängen  und  Lehren  in  Afrika  sollen  wir  aber  auch
die  nötigen  Nutzanwendungen  für  die  Reorganisation  unserer
Kolonialverwaltung  ziehen.  Es  ist  gerade  ein  Jahr  her,  daß  ich
mich  hier  über  diese  Frage  ausgesprochen,  daß  ich  ein  kolonialpolitisches
Programm  vor  dem  Hohen  Hause  entwickelt  habe.:2)  Damals,  meine
Herren,  befanden  wir  uns  noch  mitten  in  Erwägungen,  und  was  ich
sagte,  war  natürlich  mit  manchem  Vorbehalt  und  manchem  Fragezeichen
versehen.  Heute  kann  ich  sagen,  daß  die  einzelnen  Punkte  festere  Gestalt
angenommen  haben,  und  daß  ich  entschlossen  bin,  dieses  Programm,
wie  ich  es  damals  skizziert  habe,  durchzuführen.

Von  dem,  was  ich  damals  —  es  war  am  5.  Dezember  vorigen
Jahres  —  in  Aussicht  gestellt  habe,  ist  die  Ernennung  eines  Zivilgouverneurs
  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  heute  bereits  vollendete
Tatsache.  Die  Umwandlung  der  Kolonialabteilung  des  Auswärtigen
Amts  in  ein  Reichskolonialamt,  auf  die  ich  gleich  noch  zurückkommen
werde,  finden  Sie  in  dem  Ihnen  vorliegenden  Entwurf  zum  Reichshaushaltsetat
  in  Vorschlag  gebracht.  Die  besonders  wichtige  Trennung
von  Militär=  und  Zivilverwaltung,  die  sich  sowohl  für  die  Schlagfertigkeit
  der  Truppe  als  auch  für  die  Einheitlichkeit  der  Verwaltung  als
notwendig  erwiesen  hat,  erhält  ihre  budgetmäßige  Grundlage  in  den
Ihnen  vorliegenden  Etats  für  Südwest=  und  Ostafrika.  Und  endlich
ist  der  meiner  Ansicht  nach  dringend  wünschenswerte  Ausbau  der  Selbstverwaltung
  der  Kolonien  und  die  Ubertragung  von  Rechnungslegung
und  Rechnungskontrolle  vom  Rechnungshofe  nach  den  Schutzgebieten
durch  Anderung  der  zurzeit  gültigen  Vorschriften  über  das  Etatsund
  Rechnungswesen  in  Aussicht  genommen.  Ich  kenne  sehr  wohl,
meine  Herren,  die  Schwierigkeiten,  die  gerade  auf  diesem  materiell
wichtigsten  Gebiete  der  organisatorischen  Reform  vorliegen.  Ich  hoffe
und  vertraue  aber  doch  darauf,  daß  sich,  da  über  das  Ziel  Uberein-2)

  Vgl.  die  Rede  vom  5.  Dezember  1904;  oben  S.  129f.