266  31.  Deutsche  Kolonien.

stimmung  herrscht,  auch  über  die  Mittel  zur  Erreichung  des  Zieles  eine
Einigung  mit  diesem  Hohen  Hause  wird  herbeiführen  lassen.

Ich  sagte  eben,  daß  ich  zurückkommen  würde  auf  einen  Punkt,  an
dem  der  geehrte  Herr  Abgeordnete  Fritzen  neulich  Kritik  geübt  hat.  Der
Herr  Abgeordnete  Fritzen  äußerte  Zweifel  darüber,  ob  durch  die  Er—
richtung  eines  Kolonialamts  an  der  Kolonialverwaltung  etwas  geändert
werden  würde.  Er  verlangte  eine  Reorganisation  von  unten  herauf,
die  von  der  Verwaltung  der  verschiedenen  Schutzgebiete  auszugehen  habe.
Meine  Herren,  ich  möchte  darauf  erwidern:  das  eine  tun  und  das  andere
nicht  lassen.  Aus  dem,  was  ich  schon  im  vorigen  Jahre  ausgeführt  habe,
wissen  Sie,  daß  ich  die  Umwandlung  der  Kolonialabteilung  in  ein  Reichskolonialamt
  nur  als  ein  Glied  in  der  Kette  der  Kolonialreformen  betrachte,
aber  allerdings  als  ein  wichtiges  Glied.  Das  Funktionieren  der  Verwaltungen
  der  Schutzgebiete  hängt  doch  wesentlich  davon  ab,  daß  der
Mechanismus  der  Zentralinstanz  richtig  klappt.  Mir  ist  es  aber  zweifellos,
  daß  die  Kolonialverwaltung  ihren  umfangreichen  und  vielgestaltigen
Aufgaben  in  dem  bisherigen  Rahmen  nicht  mehr  gerecht  werden  kann.
Es  kommt  dazu,  daß  es  für  den  Reichskanzler  überaus  erwünscht  ist,
für  die  Kolonialangelegenheiten  einen  verantwortlichen  Stellvertreter  an
seiner  Seite  zu  haben,  wie  er  solche  für  die  übrigen  Ressorts  besitzt.
Wie  Ihnen  bekannt  ist,  können  nach  dem  Stellvertretungsgesetz  von  1878
nur  die  Vorsteher  der  obersten  Reichsbehörden  mit  der  Stellvertretung
des  Reichskanzlers  betraut  werden.  Das  zu  errichtende  Kolonialamt
soll  ein  oberstes  Reichsamt  werden,  die  Kolonialabteilung  ist  es  nicht.

Nun  hat  der  Herr  Abgeordnete  Bassermann  soeben  den  Wunsch
ausgesprochen  nach  einem  besseren  Beamtenmaterial  für  die  Kolonien.
Auch  hier  gebe  ich  vollkommen  zu,  daß  die  Kolonialverwaltung  nicht
immer  die  richtigen  Leute  auf  die  richtigen  Posten  gestellt  hat.  Ich
bitte  aber  doch,  die  Fälle  nicht  zu  verallgemeinern.  Ich  bin
überzeugt,  daß  die  große  Mehrheit  unserer  Kolonialbeamten
ihre  Schuldigkeit  tut.  In  jeder  Verwaltung  werden  Verfehlungen
  vorkommen,  und  diese  Gefahr  ist  besonders  groß
unter  den  eigenartigen  und  schwierigen  Verhältnissen  der
tropischen  Kolonien.  Ich  möchte  auch  daran  erinnern,  daß  sich  eine
allen  Anforderungen  genügende  koloniale  Beamtenschaft  nicht  aus  der
Erde  stampfen  läßt,  daß  sie  mir  nicht  auf  der  flachen  Hand  wächst,
sondern  daß  sie  nur  allmählich  herangezogen  werden  kann.  Ich  habe
vor  einem  Jahre  gesagt:  alle  organisatorischen  Reformen  nutzen  nichts,
wenn  nicht  in  der  ganzen  Verwaltung  der  richtige  Geist  herrscht.  Ich