Febrnar  1906.  293

34.  Handelsbeziehungen  zu  den  Vereinigten  Staaten.

Sitzung  des  Reichstages  vom  22.  Febrnar  1906.1)

Zur  ersten  und  eventuell  zweiten  Beratung  stand  ein  Gesetzentwmif,  durch
den  der  Bundesrat  ermächtigt  wurde,  den  deutschen  Vertragstarif  den  Vereinigten
Staaten  von  Nordamerika  bis  zum  30.  Jmi  190“7  einzuränmen.  Tie  Debatte
wurde  eröffnet  vom

Reichskanzler  Fürst  von  Bülow:

Meine  Herren,  nach  dem  Abschluß  der  dem  Reichstag  vor  einem
Jahr  vorgelegten  Handelsverträge  mit  den  europäischen  Staaten  trat
an  die  verbündeten  Regierungen  die  Aufgabe  heran,  auch  das  wirtschaftliche
  Verhältnis  zu  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  neu  zu  ordnen.
Die  Vereinigten  Staaten  sind  ein  vorzugsweise  landwirtschaftliche  Produkte
  und  Rohstoffe  exportierendes  Land.  Trotzdem  war,  wie  dies  der
Herr  Abgeordnete  Graf  von  Schwerin-Löwitz  in  seiner,  wenn  ich  nicht
irre,  im  Oktoberheft  der  „Deutschen  Monatsschrift“  erschienenen  interessanten
  Darlegung  nachgewiesen  hat,  bei  den  mit  Amerika  einzuleitenden
  Verhandlungen  die  deutsche  Landwirtschaft  wemger,  und  jedenfalls
nicht  in  erster  Linie  beteiligt.  Die  deutsche  Landwirtschaft  hatte  durch
unseren  neuen  Zolltarif  und  unsere  neuen  Handelsverträge  den  für  sie
notwendigen  Schutz  erhalten  und  konnte  deshalb  den  kommenden  Ereignissen
  mit  Ruhe  entgegensehen.  Bei  den  Vertragsverhandlungen  mit
Amerika  galt  es  vielmehr,  die  Ergebnisse  unserer  neuen  Handelsverträge
für  unsere  Industrie  und  für  unseren  Handel  zu  verwerten.  Beide  leiden
bei  der  Ausfuhr  nach  der  Union  einmal  unter  der  besonderen  Höhe  der
amerikanischen  Zollsätze,  dann  aber  auch  namentlich  unter  mancherlei
Schwierigkeiten  bei  der  Zollabfertigung,  die  ja  mit  dem  in  Amerika
bestehenden  Wertzollsystem  zusammenhängen,  die  aber  durch  den  komplizierten
  Modus  der  Fakturenbeglaubigung  durch  die  amerikanischen
Konsuln  und  die  Festsetzung  des  Marktwertes  durch  die  Appraiser  in
den  amerikanischen  Ankunftshäfen  einen  sehr  empfindlichen  Umfang  angenommen
  haben.

Wir  haben  der  amerikanischen  Regierung  bei  der  Kündigung  des
Abkommens  vom  10.  Juli  1900  einen  Tarifvertrag  nach  dem  Muster
der  von  uns  mit  den  europäischen  Staaten  abgeschlossenen  Handelsverträge
  vorgeschlagen,  in  dem  uns  also  Amerika  gegen  unsere  Konventional-1)

  Sten.  Ber.  d.  R.«T.,  11.  Leg.-Per.,  II.  Session  1905  06,  50.  Sitzung.