294  34.  Handelsbeziehungen  zu  Nordamerika.

sätze  eine  Herabsetzung  seiner  Zölle  und  die  Beseitigug  gewisser  Härten
in  seinem  Zollverfahren  zu  gewähren  hätte.  Wir  waren  uns  dabei  der
großen  Schwierigkeiten,  welche  dem  Abschluß  eines  umfassenden  Tarifvertrages
  gerade  mit  den  Vereinigten  Staaten  entgegenstehen,  von  Anfang
  an  wohl  bewußt.  Diese  Schwierigkeiten  liegen  außerhalb  des  Bestrebens
  beider  Regierungen,  wirtschaftlich  wie  politisch  gute  Beziehungen
zu  unterhalten;  in  Verhältnissen,  die  ich  von  dieser  Stelle  des  näheren
nicht  erörtern  könnte,  ohne  den  Anschein  einer  mir  fernliegenden  Einmischung
  in  die  inneren  Verhältnisse  eines  fremden  Staates  hervorzurufen.
  Ich  begnüge  mich  daher  mit  der  Feststellung,  daß  sich  der  Abschluß
  eines  deutsch-amerikanischen  Handelsvertrages  bis  zum  1.  März
d.  J.  als  unmöglich  erwiesen  hat.  Angesichts  dieser  Sachlage  haben
sich  die  verbündeten  Regierungen  entschlossen,  den  vorliegenden  Gesetzentwurf
  einzubringen,  durch  welchen  dem  Bundesrat  die  Möglichkeit
gegeben  wird,  den  Vereinigten  Staaten  bis  zum  30.  Juni  1907  die
Sätze  unserer  Handelsverträge  zu  gewähren.  Es  handelt  sich  also  um
einen  Akt  der  antonomen  Gesetzgebung,  und  dadurch  wird  zugleich  zum
Ausdruck  gebracht,  daß  die  Vereinigten  Staaten  bei  uns  ein  Recht
auf  Meistbegünstigung  nicht  besitzen.  Denn  wir  räumen  ihnen  Zollermäßigungen
  ein,  ohne  daß  wir  dazu  eine  vertragsmäßige  Verpflichtung
hätten.  Wir  tun  dies,  weil  wir  Zeit  gewinnen  wollen,  um  zu  sehen,
ob  die  mit  Amerika  angeknüpften  Verhandlungen  nicht  doch  noch  zu
einem  befriedigenden  Ende  geführt  werden  können.  Wir  tun  es,  weil
wir  im  Interesse  beider  Teile  einen  Zollkrieg  vermeiden  wollen.

Meine  Herren,  ich  lege  hohen  Wert  auf  den  Fortbestand  der  guten
politischen  Beziehungen,  die  zum  Segen  beider  Länder  zwischen  uns  und
den  Vereinigten  Staaten  bestehen.

(Sehr  richtig!  rechts.)

Es  wäre  aber  trügerisch,  zu  glauben,  daß  ich  politische  Freundschaft
  mit  einer  Benachteiligung  unserer  wirtschaftlichen  Interessen
erkaufen  wollte.  Der  Grund  für  diesen  Gesetzentwurf  liegt  vielmehr
darin,  daß  ein  Zollkrieg  für  beide  Teile  schädlich  und  unerwünscht  und
deshalb  nur  im  Notfall  zu  führen  ist.  Unter  einem  solchen  Zollkriege
würden  bei  uns  nicht  nur  unsere  Schiffahrtsinteressen,  sondern  ebenso
die  Interessen  unserer  nach  Amerika  ausführenden  Industrien  leiden,  und
in  ähnlicher  Weise  würden  auch  die  Vereinigten  Staaten  geschädigt
werden,  die  nicht  nur  bei  ihrem  in  den  letzten  Jahren  angewachsenen
industriellen  Export  verwundbar  sind,  sondern  deren  landwirtschaftliche