März  1906.  297

35.  Reichskolonialamt.  ff

Die  verbündeten  Regierungen  hatten  die  Errichtung  eines  selbständigen
Reichskolonialamtes  gefordert,  die  Budgetkommission  hatte  aber  Ablehnung  beschlossen.
  Bei  der  zweiten  Beratung  des  Reichshaushaltsetats  für  das  Rechnungs
jahr  1906  trat  der  Reichskanzler  energisch  für  die  Forderung  mit  folgender
Rede  ein.

Reichskanzler  Fürst  von  Bülom:

Meine  Herren,  im  Namen  der  verbündeten  Regierungen  und  auch
für  meine  Person  als  Chef  der  Reichsverwaltung  möchte  ich  Sie  bitten,
der  Vorlage  über  die  Errichtung  eines  Reichskolonialamts  Ihre  Zustimmung
  zu  erteilen.  Diese  Vorlage  ist  nicht  ein  willkürlicher  oder  unbedachter
  Griff,  sondern  sie  ist  eine  Maßnahme,  die  wir  nach  allen

obersten  Reichsbehörden  als  eine  Einrichtung,  deren  Gefüge  nicht  ohne
Not  angetastet  oder  verändert  werden  soll.  Es  entspricht  aber  den
Traditionen,  welche  für  die  Fortbildung  dieser  Organisation  bis  jetzt
maßgebend  gewesen  sind,  daß  wir  uns  nicht  den  Notwendigkeiten  verschließen,
  welche  die  Entwicklung  der  Reichsgeschäfte  mit  sich  bringt.
Ich  glaube,  meine  Herren,  daß  Freunde  und  Feinde  unserer  Kolomalpolitik
  heute  wenigstens  darin  einig  sind,  daß  sie  die  Bedentung  anerkennen,
  welche  die  Kolonialfragen  für  unser  politisches  Leben  allmählich
gewonnen  haben,  daß  sie  anerkennen,  von  welcher  Wichtigkeit  es  für
die  Reichsfinanzen,  für  unsere  wirtschaftliche  Zukunft,  für  unsere  Stellung
in  der  Welt  ist,  ob  die  kolonialen  Geschäfte  richtig  und  zweckmäßig
wahrgenommen  werden  oder  nicht.  Wir  können  uns  der  Tatsache  nicht
verschließen,  daß  Deutschland  eine  Kolonialmacht  geworden  ist  und  sich
den  Pflichten  und  Aufgaben  nicht  entziehen  kann,  die  daraus  für  uns
entstehen.  Das  ist  der  Boden,  auf  dem  wir  stehen,  und  auf  diesem
Boden  haben  die  Gegner  unserer  Kolonialpolitik  das  gleiche  Interesse
daran  wie  ihre  Freunde,  daß  die  Organisation  der  Kolonialverwaltung
auf  der  Höhe  ihrer  Aufgabe  steht,  und  daß  nicht  aus  einer  mangelhaften
Organisation  Mißstände  und  Schwierigkeiten  entstehen,  für  welche  im
letzten  Ende  das  dentsche  Volk  mit  seinem  Geld  und  Blut  aufkommen
  muß.

1)  Steu.  Ber.  d.  R.-T.,  11.  Leg.-Per.,  II.  Session  1905  06,  78.  Sitzung.