300  35.  Reichskolonialamt.

auch  in  diesem  Hohen  Hause  stets  Anerkennung  gefunden
haben,  ist  unter  der  Bürde  zusammengebrochen,  welche  die
heutige  Organisation  auf  seine  Schultern  gelegt  hatte.  Er
hat  wiederholt  erklärt,  daß  er  der  doppelten  Belastung  nicht
mehr  gewachsen  sei;  er  hat  die  kolonialen  Geschäfte  den  Nagel
zu  seinem  Sarge  genannt.  Herr  von  Richthofen  war  Kolonialdirektor
  gewesen,  bevor  er  Unterstaatssekretär  und  Staatssekretär  des
Auswärtigen  Amts  wurde.  Bei  dem  lebhaften  Interesse,  welches  er
für  unsere  Kolonien  bewahrt  hatte,  ist  ihm  die  Erklärung  hart  ange—
kommen,  daß  er  die  bei  der  heutigen  Ordnung  ihm  noch  bleibende
Arbeit  und  Verantwortlichkeit  in  kolonialen  Dingen  nicht  länger  tragen
könne.  Da  mußte  ich  mir  doch  sagen,  daß  eine  Geschäftslast  in  kolo—
nialen  Angelegenheiten,  welcher  der  Herr  von  Richthofen  nicht  mehr
gewachsen  war,  von  einem  neuen  Manne  neben  den  auswärtigen  Ge—
schäften  nicht  wohl  getragen  werden  könne.

(Sehr  richtig!  rechts.)

Herr  von  Richthofen  war  wirklich  der  letzte,  unter  dem  die  heutige
Organisation  noch  allenfalls  funktionieren  konnte.  Sein  plötzlicher  Tod
hat  die  Zwangslage  für  uns  noch  zugespitzt.

Es  liegt  mir  fern,  meine  Herren,  Fragen  der  Organisation  nach
persönlichen  Gesichtspunkten  entscheiden  zu  wollen.  Ich  möchte  aber
doch  darauf  hinweisen,  daß  seinerzeit  —  die  älteren  Herren  in  diesem
Hause  werden  sich  ja  daran  noch  erinnern  —  die  Ausscheidung  des
Reichsjustizamts  und  der  Verwaltung  der  Reichseisenbahnen  aus  dem
früheren  Reichskanzleramt  hier  damit  begründet  wurde,  daß  nach  dem
Rücktritt  des  Staatsministers  Delbrück  vom  Reichskanzleramt  und  dem
damit  verbundenen  Verlust  an  Arbeitskraft  und  Geschäftskenntnissen
die  geplante  organisatorische  Veränderung  sich  nicht  länger  hinausschieben
lasse.  Wir  befinden  uns  heute  hinsichtlich  der  Kolonialverwaltung  genau
in  der  gleichen  Lage.

Wie  sehr  für  die  Kolonialverwaltung  selbst  die  Ausgestaltung  der
Kolonialabteilung  zu  einer  unabweisbaren  Notwendigkeit  geworden  ist,
das  brauche  ich  nach  den  eingehenden  Darlegungen,  die  hierüber  in  der
Kommission  gegeben  worden  sind,  wohl  nicht  im  einzelnen  anszuführen.
Es  ist  dargelegt  worden,  daß  die  Kolonialabteilung  des  Auswärtigen
Amts  an  Beamtenzahl  wie  an  Geschäftsumfang  nur  hinter  wenigen
anderen  Ressorts  zurücksteht,  und  daß  sie  verschiedene  dieser  Ressorts,
in  denen  doch  auch  eine  ganz  respektable  Arbeit  geleistet  wird,  z.  B.