April  1906.  303

36.  Algeciras.

Sitzung  des  Reichstages  vom  5.  April  1906.1)

Auf  der  Tagesordnung  stand  Fortsetzung  und  Schluß  der  zweiten  Beratung
des  Reichshaushaltsetats  für  das  Rechnungsjahr  1906,  Titel  „Reichskanzler  und
Reichskanzlei“.  Der  Reichskanzler  ergriff  gleich  zu  Beginn  der  Sitzung  das  Wort
zu  folgender  Mitteilung  über  die  Konferenz  von  Algeciras,  die  materiell  ihre
Beratungen  am  31.  März  beendigt  hatte.

Reichskanzler  Fürst  von  Bülowm:

Meine  Herren,  ich  möchte  die  erste  Gelegenheit  ergreifen,  die  sich
mir  bietet,  um  mich  nach  dem  materiellen  Abschluß  der  Konferenz  von
Algeciras  vor  diesem  Hohen  Hause  über  unsere  Marokkopolitik  auszusprechen.
  Sie  werden  es  aber  verstehen,  wenn  ich  heute  meine  Worte
sehr  sorgsam  abwäge,  nicht  nur,  weil  der  formelle  Abschluß  der  Konferenz
noch  nicht  erfolgt  ist  und  in  keinem  anderen  Parlament  das  Ergebnis
der  Konferenz  und  die  Marokkofrage  besprochen  worden  sind,  sondern
auch,  weil  ich  die  mühsam  erreichte  Verständigung  nicht  beeinträchtigen
oder  trüben  will.

Will  man  unsere  Marokkopolitik  richtig  verstehen,  so  muß  man  zu
ihrem  Ausgangspunkt  zurückkehren;  will  man  das  Ergebnis  richtig
würdigen,  den  Anfang  mit  dem  Ende  vergleichen.  Eine  Zeit  der  Beunruhigung
  liegt  hinter  uns.  Es  gab  Wochen,  wo  der  Gedanke  an
kriegerische  Verwicklungen  sich  der  Gemüter  bemächtigte.  Wie  kam  das?
Waren  Lebensinteressen  des  deutschen  Volkes  bedroht,  so  daß  die  Leitung
unserer  auswärtigen  Politik  daran  denken  konnte,  die  Machtfrage  aufzuwerfen?
  Sollten  wir,  wollten  wir  um  Marokko  Krieg  führen?
Nein,  meine  Herren,  um  Marokko  nicht.  Wir  haben  in  Marokko
keine  direkten  politischen  Interessen,  wir  haben  dort  auch  keine  politischen
Aspirationen.  Wir  haben  weder  wie  Spanien  eine  Jahrhunderte  alte  manrische
  Vergangenheit,  nicht  wie  Frankreich  eine  Hunderte  von  Kilometern
lange  Landesgrenze  mit  Marokko;  wir  haben  keine  durch  mancherlei
Opfer  erworbenen  historischen  oder  moralischen  Anrechte,  wie  diese  beiden
enropäischen  Kulturländer.  Aber  wir  haben  wirtschaftliche  Interessen
in  einem  unabhängigen,  bisher  noch  wenig  erschlossenen,  zukunftsreichen
Lande.  Wir  waren  Teilhaber  an  einer  internationalen  Konvention,
die  das  Prinzip  der  Gleichberechtigung  enthielt.  Wir  besaßen  aus  einem

1)  Sten.  Ber.  d.  R.-T.,  11.  Leg.-Per.,  II.  Session  1905/06,  85.  Sitzung.