November  1906.  341

und  jedenfalls  ohne  jedes  Vorurteil.  Haben  Sie  denn  überhaupt  bei
mir  schon  irgend  ein  Vorurteil  konstatiert?

(Zurufe  der  Sozialdemokraten.)

Mein  Freund,  der  feinsinnige  Poet  Wilbrandt,  sagte  einmal  vor  Jahren
zu  mir:  Sie  sind,  mein  lieber  Bülow,  von  einer  erschreckenden
Vorurteilslosigkeit

(große  Heiterkeit),
und  als  ich  das  nach  Jahren  einem  Publizisten  —  einem  liberalen
Publizisten  —  wieder  erzählte,  meinte  der:  „Das  ist  eben  Ihr  Unglück,
das  wird  Ihnen  noch  schlecht  bekommen,  in  Deutschland  muß  man  Vorurteile
  haben.“

(Große  Heiterkeit.)

Meine  Herren,  ich  komme  jetzt  zu  einem  sehr  ernsten  Gegenstande,
der  von  den  meisten  der  Herren  Vorredner  gestreift  worden  ist,  nämlich
zu  dem  per  sönlichen  Regiment  oder  dem  sogenannten  persfönlichen
  Regiment.  Ich  habe  hier  einmal  gesagt:  ein  gewissenhafter,
ein  seiner  moralischen  Verantwortlichkeit  sich  bewußter  Reichskanzler
wird  nicht  im  Amte  bleiben,  wenn  er  Dinge  nicht  zu  verhindern  vermag,
  die  nach  seinem  pflichtmäßigen  Ermessen  das  Wohl  des  Reiches
wirklich  und  danernd  schädigen.  Wären  solche  Dinge  vorgefallen,  so
würden  Sie  mich  nicht  mehr  an  dieser  Stelle  sehen;  denn  was  Sie  auch
über  mich  denken  mögen:  ein  Kleber  bin  ich  nicht,  dessen  können  Sie
sicher  sein.  Ich  habe  damals  weiter  gesagt,  daß  ich  es  nicht  ablehnen
würde,  bei  Kundgebungen  Seiner  Mojestät  des  Kaisers,  auf  welche  sich
streng  genommen  meine  verfassungsmäßige  Verantwortlichkeit  nicht  erstreckt,
  die  moralische  Verantwortung  zu  übernehmen  für  die  Rückwirkung
solcher  Kundgebungen  auf  den  Gang  der  großen  Politik,  denn  ich  sei
dem  Bundesrat  und  ich  sei  diesem  Hohen  Hause  verantwortlich  für  eine
Führung  der  Geschäfte,  die  nicht  den  inneren  und  den  äußeren  Frieden
des  Reiches  beeinträchtige.  Wie  sehr  ich  mir  dieser  Verantwortung
bewußt  bin,  habe  ich  bei  mehr  als  einer  Gelegenheit  gezeigt;  ich  erinnere
nur  an  den  Gang  der  lippischen  Frage.

Der  große  Irrtum,  in  den  bei  der  Behandlung  dieser  Frage  viele
verfallen,  ist,  daß  sie  die  Verhältnisse,  wie  sie  bei  uns  verfassungsmäßig
gegeben  sind  und  sich  historisch  entwickelt  haben,  verwechseln  mit  den
Zuständen  in  denjenigen  Ländern,  wo  das  rein  parlamentarische  Regierungssystem
  besteht.  In  solchen  Ländern  ist  der  Monarch  nur  der  formale
  Inhaber  der  Staatsgewalt.  Le  roi  règne,  mais  il  ne  gouverne