342  37.  Internationale  Lage:  Persönliches  Regiment.

pas,  wie  Thiers  unter  der  Julimonarchie  sagte.  In  Wirklichkeit  ruht
die  Staatsgewalt  in  den  Händen  der  Minister,  die  von  der  jeweiligen
Kammermehrheit  abhängig  sind.  Man  kann  über  die  Vorzüge  wie  über
die  Nachteile  des  parlamentarischen  Regierungssystems  sehr  verschiedener
Ansicht  sein.  Es  gibt  Länder,  wo  mehr  die  Vorzüge  hervortreten,  beispielsweise
  in  England,  wo  das  parlamentarische  Regierungssystem  seit
Jahrhunderten  zur  allgemeinen  Zufriedenheit  und  zum  Segen  des  Landes
besteht.  Es  gibt  auch  Länder,  wo  sich  mehr  die  Schattenseiten  des
parlamentarischen  Systems  zeigen.  Denn  ein  Regierungssystem,  das
für  alle  Länder  sich  eignet,  gibt  es  ebensowenig  wie  einen  Rock,  der
jedem  Menschen  paßt,  oder  wie  eine  Medizin,  die  alle  Leiden  heilt.
Bei  uns  ist  das  parlamentarische  Regierungssystem  schon  deshalb
  nicht  möglich,  weil  bei  uns  keine  der  großen  Parteien
die  absolute  Mehrheit  hat  und  voraussichtlich  nach  unserer
ganzen  politischen,  wirtschaftlichen  und  konfessionellen  Struktur
  keine  in  absehbarer  Zeit  die  Mehrheit  haben  wird.  Auch
abgesehen  von  diesem  durchschlagenden  faktischen  und  praktischen  Grunde
ist  das  parlamentarische  Regierungssystem  bei  uns  nicht  Rechtens,  und
wir  wollen  doch  alle  auf  dem  Boden  des  Rechtes  bleiben.  Bei  uns  in
Deutschland  sind  die  Minister  nicht  die  Organe  des  Parlamentes  und
seiner  jeweiligen  Mehrheit,  sondern  sie  sind  die  Vertrauensmänner  der
Krone;  die  Regierungsanordnungen,  welche  ergehen,  sind  nicht  die  Anordnungen
  eines  tatsächlich  von  dem  Monarchen  unabhängigen  und  von
der  jeweiligen  Mehrheit  des  Parlamentes  abhängigen  Ministers,  sondern
es  sind  die  Regierungsanordnungen  des  Monarchen.  Die  Korrektur
dieser  Zustände  und  die  Gewähr  für  eine  verfassungsmäßige  Ordnung
der  Dinge  liegt  darin,  daß  die  Regierungsanordnungen  des  Monarchen
nur  so  weit  wirksam  sind,  als  er  einen  Minister  findet,  der  sie  unter
seiner  eigenen  Verantwortung  ausführt,  der  sich  weigern  kann,  diese
Anordnungen  auszuführen,  der  dem  Monarchen  erklären  kann,  daß,
wenn  er  dieses  oder  jenes  verlangen  oder  tun  oder  sagen  sollte,  er  —
der  Minister  —  nicht  länger  im  Amte  bleiben  könne.

Wie  weit,  meine  Herren,  ein  Minister  das  persönliche  Hervortreten,
die  Meinungs=  und  Gefühlsäußerungen  des  Monarchen  mit  seiner  Verantwortung
  decken  will,  das  ist  Sache  des  politischen  Augenmaßes,  des
Pflichtgefühls  gegenüber  Krone  und  Land,  das  gehört  in  das  Gebiet
der  politischen  Imponderabilien.  Ich  kann  mir  sehr  wohl  denken,  daß
ein  Minister  finden  kann,  daß  ein  übertriebenes  persönliches  Hervortreten
des  Regenten,  daß  ein  zu  weit  getriebener  monarchischer  Subjektivismus,