Dezember  1906.  361

Wir  werden  unsere  Pflicht  tun  —  im  Vertrauen  auf  das  deutsche

Volk!
(Stürmischer  anhaltender  Beifall.  —  Zischen  bei  den

Sozialdemokraten.)

Bei  der  nun  vorgenommenen  namentlichen  Abstimmung  wurde  zuerst  der
oben  erwähnte  freisinnige  Antrag  mit  175  gegen  171  Stimmen  abgelehnt,  darauf
—  ebenfalls  in  namentlicher  Abstimmung  —  die  Regierungsvorlage  mit  177
gegen  168  Stimmen.

Nunmehr  erhebt  sich  der  Reichskanzler  von  seinem  Platze.

Reichskanzler  Fürst  von  Bülow:

Ich  habe  dem  Reichstag  eine  Kaiserliche  Verordnung  mitzuteilen.
(Das  Haus  erhebt  sich.  —  Stürmischer  Beifall  und  Händeklatschen
im  Hause  und  auf  den  Tribünen.)

Präsident:
Ich  bitte,  nicht  mit  den  Händen  zu  klatschen!
(Zurufe  von  verschiedenen  Seiten:  Tribünen!)
Reichskanzler  Fürst  von  Bülow:
Die  Kaiserliche  Verordnung  lautet:

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König
von  Preußen  usw.,  verordnen  auf  Grund  des  nach  Art.  24  der
Reichsverfassung  vom  Bundesrat  unter  Unserer  Zustimmung  gefaßten
Beschlusses,  im  Namen  des  Reichs,  was  folgt:

Der  Reichstag  wird  hierdurch  aufgelöst.
(Große  Erregung  auf  allen  Seiten  des  Hauses.)

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und

beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Bückeburg,  den  13.  Dezember  1906.
(Gez.)  Wilhelm.
(Gegengezeichnet)  Bülow.

Auf  Grund  dieser  Kaiserlichen  Verordnung  erkläre  ich  im  Namen
der  Verbündeten  Regierungen  auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Kaisers
die  Sitzungen  des  Reichstags  für  geschlossen.