J.  Alldeutscher  Verband  und  die  Eisenbahn  Dar  es  Salam-Mrogoro.

Der  Alldeutsche  Verband  hatte  kurz  vor  Beginn  des  letzten  Abschnittes  der
Session  Eingaben  an  den  Reichskanzler  und  an  die  Vorstände  der  nationalen
Fraktionen  gerichtet  mit  der  Bitte  um  Verabschiedung  des  Gesetzentwurfes  über
die  ostafrikanische  Eisenbahn  noch  in  der  laufenden  Session.  Vom  Reichskanzler
ging  dem  Verbande  darauf  folgende  Antwort  zu:

Berlin,  den  27.  April  1903.

Der  Hauptleitung  des  Alldeutschen  Verbandes  erwidere  ich  auf
das  gefällige  Schreiben  vom  15.  d.  M.  ergebenst,  daß,  wenn  der  Reichstag
  den  ihm  vor  zwei  Jahren  vorgelegten  Gesetzentwurf  wegen  Übernahme
  einer  Zinsgarantie  für  den  Bau  einer  Eisenbahn  von  Dar  es
Saläm  nach  Mrogoro  auch  in  seiner  jetzt  zu  Ende  gehenden  Tagung
nicht  erledigen  wird,  daran  allein  der  Umstand  schuld  ist,  daß  innerhalb
  des  Reichstags  eine  Mehrheit  für  Annahme  des  Gesetzentwurfes
nicht  zu  gewinnen  war.  Eine  Verantwortung  wird  die  Verbündeten
Regierungen  hierfür  um  so  weniger  treffen  können,  als  dieselben  sich  bewußt
sind,  alles  getan  zu  haben,  ihrerseits  die  Angelegenheit  zu  fördern.

Ich  persönlich  habe  nie  einen  Zweifel  über  das  große
und  besondere  Interesse  gelassen,  das  ich  an  dem  Bau  von  Eisenbahnen
  in  unseren  Kolonien,  namentlich  an  der  Bahn  von  Dar  es  Saläm
nach  Mrogoro,  nehme,  und  bin,  worauf  die  Hauptleitung  in  ihrem
Schreiben  selbst  Bezug  nimmt,  in  der  Sitzung  des  Reichstages  vom
24.  April  1901  mit  nicht  mißzuverstehender  Deutlichkeit  für  die  Annahme
der  Vorlage  selbst  eingetreten.  )  Schon  damals  sind  im  Reichstage  von
mir  alle  die  sachlichen  Gründe  hervorgehoben  worden,  die  den  Bau
der  Bahn  als  unentbehrlich  für  die  Entwicklung  des  Schutzgebietes
erscheinen  lassen,  und  ich  stehe  auch  heute  auf  dem  Boden  dessen,  was
ich  damals  gesagt  habe.

Die  Frage,  wie  die  Angelegenheit  gegenüber  der  ablehnenden  Haltung
der  Mehrheit  des  Reichstages  in  der  laufenden  Tagung  zu  behandeln
sei  und  welche  Maßnahmen  etwa  zu  treffen  oder  nicht  zu  treffen  seien,

1)  Vgl.  Bd.  1,  S.  218ff.